Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein E-Mail-Postfach von uns Bundestagsabgeordneten ist eigentlich immer ein ganz guter Gradmesser, wenn es um die Frage geht: Was bewegt die Menschen in unserem Land gerade besonders?
Und da kann ich Ihnen aus meinen Zuschriften eines ganz klar sagen: Die Frage, ob wir die Priorisierung bei der Impfung gegen Corona besser in einem Gesetz statt in einer Verordnung regeln sollen, taucht dort definitiv nicht auf.
Bei mir ist keine einzige E-Mail dazu eingegangen. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, dass Ihre Postfächer mit dieser Frage geflutet werden. Die Menschen in meiner Heimat, in meinem Wahlkreis, möchten Antworten zu folgenden Fragen: Warum klappt das mit der Impfstoffbeschaffung nicht so richtig?
Welche Wirtschaftshilfen bekommt mein Unternehmen? Warum klappt das mit der Kurzarbeit so gut? Das sind die Dinge, für die sich die Menschen bei mir zu Hause interessieren. Die fragen mich nicht nach einer Coronavirus-Impfverordnung.
Also debattieren wir das heute. Wir debattieren über verschiedene Themen; aber vor allem dieses Thema geht an der Lebensrealität der Menschen und an den Problemen, mit denen sie gerade zu kämpfen haben, völlig vorbei.
Ich finde, wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollten uns lieber mit anderen, wichtigen Fragen beschäftigen. Diese Debatte, die wir übrigens schon im November geführt haben, gehört irgendwie nicht dazu, sondern sie schwächt das Parlament als solches.
Wir Abgeordnete haben sehr wohl ein Gespür dafür, wann und wie wir reagieren müssen. Der Bundestag ist doch kein abgehobenes Raumschiff, auch wenn uns das der eine oder die andere mal vorwerfen mag.
Das zeigt sich zum Beispiel in dieser Woche sehr gut. Wir haben vereinbart, dass wir eine Sitzungswoche aus dem März auf Anfang Februar vorziehen, damit wir hier gemeinsam debattieren und Entscheidungen fällen können und nicht erst am 22. Februar nach Berlin zurückkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich verstehe, ehrlich gesagt, Ihren Grundgedanken bei diesem Gesetzentwurf nicht ganz.
– Ja, das können Sie so sehen. Alles gut. – Wieso sollte der Gesetzgeber, also der Bundestag, zum Beispiel die Impfreihenfolge festlegen? Wir haben dafür Experten, zum Beispiel vom Robert-Koch-Institut, von der Ständigen Impfkommission, vom Deutschen Ethikrat, von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Das sind die Expertinnen und Experten für genau diese Fragen.
Indem wir als Gesetzgeber mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz in § 20i Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs V festgelegt haben, welche Personengruppen bei den Impfungen gegen SARS-CoV-2 grundsätzlich den Vorrang haben sollen, haben wir diesen Korridor gesetzgeberisch schon ganz klar vorgeschrieben und waren dementsprechend bereits an der Priorisierung beteiligt. Wir haben zudem festgelegt, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Details dazu in einer Verordnung regelt. Diese wiederum basiert natürlich auf den neuesten wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnissen ebenso wie auf ethischen Überlegungen.
Der Vorteil dieser geltenden Impfverordnung ist, dass mit ihr recht flexibel reagiert werden kann. Und warum ist das nötig? Wir haben es mit einer sehr, sehr dynamischen Situation zu tun. Das sehen wir alle doch jeden einzelnen Tag. Ich sage nur: Impfstoffhersteller und zugesagte Mengen an Lieferungen oder auch die schon angesprochene Entwicklung rund um AstraZeneca. Falls sich nach der Zulassung durch die EMA herausstellen sollte, dass die über 65-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mit diesem Vakzin geimpft werden können, dann könnten wir diese Verordnung sehr schnell anpassen. Mit Ihrem Gesetz ginge das aber nicht so einfach und so schnell.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als SPD sind davon überzeugt, dass das von Ihnen vorgeschlagene Coronavirus-Impfgesetz zur Festlegung der Priorisierung diesem regen Infektionsgeschehen überhaupt nicht gerecht werden kann. Wir müssen den notwendigen Grundrechtsschutz ausreichend absichern, und das geht angesichts der Dynamik am besten über den Weg, den wir hier gewählt haben, nämlich die Verordnung. Mit ihr kann schnell und flexibel reagiert werden.
Mit einem Gesetz geht das in meinen Augen nicht.
Aber gerade dieses schnelle und flexible Reagieren brauchen wir in einer Pandemie. Ein Gesetz brauchen wir dazu nicht extra; das ist an dieser Stelle nicht notwendig.
Darin hat uns auch die Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 13. Januar dieses Jahres bestätigt.
– Hören Sie mir doch erst mal zu, Herr Kollege! – Dort gab es zwar zugegebenermaßen auch Stimmen, die Ihre Intention eines Gesetzentwurfes im Grundsatz unterstützten; aber genügend andere Sachverständige haben ganz, ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass ein effektiver Grundrechtsschutz besser über den Verordnungsweg zu gewährleisten ist.
Die Verfassungsrechtler sind sich, anders als Sie das vermutlich gleich wieder behaupten werden, nicht darüber einig, dass Priorisierungsregelungen zwingend durch Gesetz zu treffen sind. Zum Beispiel die Sachverständige Professor Dr. Leisner-Egensperger hat eine Funktionsteilung zwischen Legislative, also dem Bundestag,
und der Exekutive, also der Bundesregierung, klar und gut begründet. Sie hat ausgeführt, dass sich mit dem Coronavirus-Impfgesetz, wie es die FDP heute beschließen möchte, kein dynamischer Grundrechtsschutz – diesen verlangt das Bundesverfassungsgericht – verwirklichen lässt. An der Verfassungsmäßigkeit Ihres Gesetzentwurfes gibt es erhebliche Zweifel, die in der Anhörung aufgezeigt wurden.
Folgerichtig lehnen wir, die SPD-Fraktion, Ihren Gesetzentwurf ab. Ich persönlich kümmere mich jetzt, hiernach, wieder um die Anliegen der Menschen in meinem Wahlkreis.