Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich unglaublich, was gerade gesagt wurde; auch von Ihnen, Frau Kollegin. Sie arbeiten einfach mit Falschbehauptungen. Ich war bei der Anhörung dabei. Die von Ihnen genannte Frau Professor Dr. Leisner-Egensperger hat eindeutig gesagt, dass es eines Gesetzes bedarf, um die verfassungsrechtliche Klarheit herzustellen.
Hat sie gesagt. Wir können uns noch mal die Mitschrift anschauen.
Unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, verfolgt das Ziel, die verfassungsrechtliche Frage der Impfpriorisierung gesetzlich zu regeln. Warum? Weil der von der Koalition geschaffene Rechtszustand, diese Priorisierung über eine Verordnung zu regeln, verfassungswidrig ist.
Ich finde es einen Skandal, wie Sie das Verfassungsrecht mit Füßen treten.
Herr Krauß, Sie sagen, es ist Ihnen völlig egal, was die Experten sagen. Das ist eine Unverschämtheit. Es geht hier um Grundrechtsschutz.
Sie behaupten, das gehe an der Wirklichkeit der Menschen vorbei. Im Moment sind wir uns alle einig, dass die Risikogruppen zuerst geschützt werden müssen. Aber die Frage ist doch: Wer muss danach geimpft werden? Der Polizist oder andere oder die Lehrer? Da geht es nämlich los. Wenn dann einzelne Leute meinen, sie müssten klagen, werden Sie merken, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.
Deswegen betrifft es nämlich auch die Wirklichkeit der Menschen in diesem Lande, meine Damen und Herren.
Ich frage mal ganz speziell die CDU hier. Das, was Sie zu der Anhörung beigetragen haben, war mehr eine Blockadehaltung als alles andere. Sie waren nicht in der Lage, auch nur einem Experten eine Frage zur Verfassungsmäßigkeit Ihrer Verordnung zu stellen.
Sie haben die ganze Zeit um den heißen Brei herumgeredet, was ja auch klar war, weil Sie genau wussten, Sie kriegen damit die falschen Antworten. Genau das macht man, wenn man Angst vor den richtigen Antworten hat. Und das muss ich Ihnen vorwerfen.
Es herrschte nämlich Einigkeit, dass die Verordnung des BMG zur Impfpriorisierung verfassungswidrig ist. Das Ganze wurde danach noch – und das hat mich sehr aufgeregt – von dem Kollegen Heribert Hirte garniert mit einer Fake-News-Kampagne. Zwei der Sachverständigen, nämlich Professor Kingreen und Professor Kießling, wurden auf Twitter als AfDler und Coronaleugner beschimpft. Das ist anstandslos und eines Abgeordneten nicht würdig.
Ja, er hat sich danach entschuldigt. Aber das reicht nicht, meine Damen und Herren.
In einer Demokratie – und das sind wir hier; darauf sollten sich mal alle besinnen, meine Damen und Herren – ist es Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers, staatliches Handeln in grundlegenden Bereichen – und das ist ein grundlegender Grundgesetzbereich – durch förmliche Gesetze zu legitimieren und alle wesentlichen Entscheidungen selbst hier zu treffen. Und bei der Priorisierung handelt es sich doch zweifelsfrei um eine wesentliche Grundrechtsentscheidung. Es geht hier um Leben und Tod, darum, wer zuerst den Impfstoff erhält. Wenn das keine Grundrechtsentscheidung ist, na, dann frage mich: Was denn sonst?
Es ist nicht nur die Aufgabe des Gesetzgebers, es ist die Pflicht des Gesetzgebers, diese wesentlichen Entscheidungen hier, im Deutschen Bundestag, zu treffen. Und das betrifft die Menschen vor Ort.
Ja, auch wir halten die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit für angebracht. Warum? Es wurde schon gesagt: Damit schnell gehandelt werden kann, wenn es erforderlich ist. Wir sehen es ja gerade bei AstraZeneca. Aber – und jetzt kommt es –: Nach unserem Vorschlag ist eine Verordnungsermächtigung nur mit Zustimmung des Bundestages möglich, und das ist eben der Unterschied, meine Damen und Herren.
Wir brauchen klare Verfahren und damit Rechtssicherheit – ein Begriff, der Ihnen leider abhandengekommen ist.
Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Hause: Seien Sie selbstbewusste Parlamentarier! Beenden Sie den jetzigen verfassungswidrigen Zustand, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Herzlichen Dank.