Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss war ich auch dabei
und habe, glaube ich, auch aufmerksam zugehört. Es gab sehr viele Meinungen, wie das bei Anhörungen immer der Fall ist.
Meine Wahrnehmung war: Man kann das machen, man muss es aber nicht machen. Ich bin der Meinung: Wir sollten bei dem bleiben, was wir beschlossen haben, und die Verordnung zur Reihenfolge beibehalten. Ich werde mich gegen den Gesetzentwurf aussprechen und begründe das auch gerne.
Die Basis dessen, was wir jetzt tun, ist das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das mit großer, großer Mehrheit hier im Haus beschlossen worden ist. Wir haben mit diesem dritten Bevölkerungsschutzgesetz die Bundesregierung beauftragt, eine Priorisierungsverordnung zu erstellen, und haben ihr auch den Auftrag gegeben, wie sie das machen soll, dass sie nämlich die vulnerabelsten Gruppen und die, die sie pflegen, zuerst impfen lässt. Nach diesem Grundsatz und nach den Grundsätzen der Ständigen Impfkommission ist die Verordnung formuliert worden. Es wird meiner Wahrnehmung nach auch im vorliegenden Gesetzentwurf der FDP diese grundsätzliche Reihenfolge nicht infrage gestellt.
Zudem haben die Länder auf Basis der Verordnung die Möglichkeit, daran in begründeten Einzelfällen Änderungen vorzunehmen.
Wenn wir jetzt dem Wunsch der FDP folgen und die geltende Verordnung durch eine gesetzliche Regelung zur Priorisierung von Personengruppen ersetzen, käme es unweigerlich zu neuen Diskussionen über mögliche Änderungen der Reihenfolge, und die Menschen würden nur verunsichert.
Ich möchte auch diesen Hinweis geben: Wenn wir Menschen neu in die Priorisierungsgruppe 1 aufnehmen, dann werden andere Menschen, die heute einen schnellen Zugang zu einem Impfschutz haben, hintenangestellt. Das heißt, wenn man jemandem eine bessere Stellung gibt, muss man auch die Entscheidung treffen, wem man eine schlechtere Stellung gibt. Ich denke, die Zeit ist nicht da, um diese Diskussion zu führen, gerade auch jetzt, wo hochemotional zwar über die Schnelligkeit des Impfens, aber nicht über die Impfreihenfolge diskutiert wird,
die nach meiner Wahrnehmung allgemein akzeptiert ist.
Wenn ich mir die Entwicklungen bei dem Impfstoff von AstraZeneca ansehe, so kann man heute davon ausgehen, dass die Datenlage es momentan nicht hergibt, dass Menschen über 65 damit geimpft werden. Das kann sich jeden Tag ändern; es ist wahrscheinlich nicht anzuzweifeln, dass auch der Impfschutz für Ältere da ist, aber die Datenlage gibt es heute nicht her. Wenn wir das alles auf Basis eines Gesetzes regeln wollten, dann wäre die Impfchance vergeben.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Nicht nur wegen der Schnelligkeit und Flexibilität, sondern auch, weil wir im dritten Bevölkerungsschutzgesetz die Standards gesetzt haben und sich die Regierung daran orientiert hat, sollten wir bei der jetzigen Regelung bleiben.
Vielen Dank.