Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Aktuellen Stunde gestern befassen wir uns heute erneut mit der Priorisierung der Covid-19-Impfung in Deutschland. In den letzten beiden Sitzungen des Gesundheitsausschusses haben wir sehr ausführlich mit dem Gesundheitsminister, mit dem Robert-Koch-Institut, aber auch mit der Ständigen Impfkommission die aktuellen Empfehlungen rund um die Impfstrategie beraten. Als Parlament haben wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz die grundsätzlichen Vorgaben für die Ausrichtung der Impfpriorisierung in der ersten Phase erarbeitet.
Im Übrigen, Frau Aschenberg-Dugnus, war die von Ihnen zitierte Forderung der Leopoldina und auch der Ethikkommission Grundlage dieser Formulierung.
Hier von einer Umgehung des Parlaments, von einem Hauruckverfahren oder von Geheimniskrämerei zu sprechen, verkennt meiner Meinung nach die Realität.
Zweifellos ist die Frage, wer zuerst geimpft werden kann, elementar und auch grundrechtsrelevant. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Weg, den wir hier eingeschlagen haben, nach wie vor der richtige ist.
Der vorgelegte Entwurf der FDP zeigt, dass ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu keinem wesentlichen anderen Ergebnis bezüglich der Priorisierung kommt als die Grundsätze, die wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz bereits festgelegt haben.
Diese sind der Schutz der vulnerablen Gruppen, der Schutz derer, die diese pflegen, betreuen und behandeln, und der Schutz von Personen in den besonderen zentralen Dienstleistungsbereichen. Genau das findet sich auch ausdifferenziert im Entwurf der Rechtsverordnung wieder, der auf wissenschaftlichen, epidemiologischen und ethischen Erkenntnissen basiert.
Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht ja ebenso die Rechtsverordnung für notwendige weitergehende Anpassungen und Ausgestaltung vor. Also scheint das auch in Ihren Augen ein passendes Instrument zu sein, um flexibel und schnell reagieren zu können.
Meine Damen und Herren, schnelles Handeln ist angesichts der Infektionsdynamik – fast 30 000 Neuinfektionen, gestern fast 1 000 Todesfälle, heute fast 700 Todesfälle – dringend angesagt. Mit dem von der Koalition gewählten Weg können wir noch in diesem Jahr mit den angekündigten und erfreulicherweise bereitgestellten 400 000 Impfdosen beginnen. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen Verfahren würden wir mit dem Impfen frühestens im Februar anfangen.
Ich, meine Damen und Herren, hoffe, dass wir zu diesem Zeitpunkt dann bereits 1,5 Millionen Menschen mit beiden Impfungen versorgt haben werden.
Kolleginnen und Kollegen, unter Berücksichtigung der genannten Aspekte – Leitplanken für die Priorisierung sind bereits gesetzgeberisch vorgegeben, ein weiteres gesetzgeberisches Verfahren bringt keine neuen Erkenntnisse, und mit einer Rechtsverordnung ist ein schnelles und flexibles Agieren möglich – ist eine weitere gesetzgeberische Befassung nach meiner Meinung nicht notwendig.