Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben auf eine der ersten Fragen geantwortet, dass besonders die bestäubenden Insekten zu schützen sind. Gleichwohl stand in Ihrem vor zwei Jahren verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz das Verbot von biodiversitätsschädigenden Insektiziden unter anderem in FFH-Gebieten. Wir sind uns ja wahrscheinlich völlig einig, dass es in der Bedrohung der Arten nicht nur darum geht, dass wir potenziell Bestäuber verlieren könnten, was dann zu Situationen führt, die heute schon in China erlebbar sind, sondern dass es in der Tat auch um diese große Krise mit Blick auf das Aussterben geht. Wie Sie eben sagten: Vielfalt und Masse der Insekten müssen geschützt werden.
Deshalb möchte ich Sie gerne zur Veränderung eines relevanten Adjektives fragen. Denn diese „biodiversitätsschädigenden Insektizide“, die im Aktionsprogramm Insektenschutz noch vorkamen, haben sich jetzt in „bestäuberfeindliche Mittel“ verwandelt. Das schränkt den Kreis der Mittel, die nun unter anderem in FFH-Gebieten nicht mehr angewendet werden sollen, deutlich ein. Ich möchte Sie fragen, wie diese Veränderung zustande kam.