Nein, wir unterscheiden nicht zwischen guten und schlechten Insekten, sondern wir haben einfach die Kategorien, die bisher im Pflanzenschutzrecht üblich waren, jetzt wieder aufgegriffen. Die Mittel, die für Bienen und andere Bestäuber schädlich sind, sind auch schädlich für Schwebfliegen. Und natürlich werden damit dann auch Schwebfliegen geschützt.
Dann macht das ja gar keinen Sinn, das zu ändern!
Wir haben ein Vokabular verwendet, das eins zu eins beschreibt, was im Aktionsprogramm Insektenschutz steht, und zwar in einer Sprache, die für den
Das stimmt nicht! Da stand was anderes drin! Das ist falsch!
Rechtskreis sozusagen angemessen ist. Es gibt da keinen Unterschied; es entsteht keine Schutzlücke.
Es ist ein Unterschied!
