Herr Präsident, vielen Dank. – Diese Kurzintervention müsste eigentlich über alle Reden gehen; denn ein paar Dinge sind hier von mehreren Rednern wiederholt worden. Da sie faktisch falsch sind, kann das einfach so nicht stehen bleiben.
Das eine ist der Vergleich mehrerer Redner von OMT und den aktuellen Anleihekaufprogrammen.
Da gibt es gleich drei Unterschiede: OMT ist nie aktiviert worden. Es gab dann tatsächlich ein Urteil. Dieses Urteil, das hinterher gefällt wurde, war ein akademisches Urteil. Es ist aber erst nach Jahren erfolgt.
Also ist, wie Sie eben gesagt haben, ein Urteil auch nicht innerhalb von einigen Monaten zu erwarten.
Können wir bitte die Zwischenrufe irgendwann auch einmal beenden, Herr Michelbach?
Was Sie als Copy-and-paste bezeichnen, ist in der Tat Copy-and-paste des Rechts. Wir haben per Copy-and-paste ausschließlich Rechtslage kopiert.
Sie sollten eigentlich begrüßen, dass wir die Rechtslage kopieren,
die Sie permanent brechen.
Bei OMT waren wir schon an der Grenze der Legalität. Das hat das Verfassungsgericht festgestellt. Aktuelle Rechtslage – ich betone: aktuelle Rechtslage – in Deutschland ist ein aktueller Beschluss – ein Beschluss, kein Urteil – des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2017, in dem es um die laufenden Programme geht. Es geht hier um 60 Milliarden Euro pro Monat. Das sind verlorene Gelder. Wir reden hier nicht von Peanuts.
Das ist das, was im Moment geltendes Recht ist. Die Meinung des Verfassungsgerichts ist eindeutig. Sie entspricht exakt unserer Meinung: dass die aktuellen Euro-Rettungsprogramme eindeutig illegal sind.
Wir reden vom größten Anleihekaufprogramm, das diese Republik je gesehen hat. Sogar weltweit ist es vermutlich beinahe das größte Aufkaufprogramm.