Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Wochen sprachen wir hier über das Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Tätigkeiten. Damals hatte die EZB über ihr völlig neues Pandemie-Anleihekaufprogramm PEPP etwa 100 Milliarden Euro ausgegeben und dabei weit überproportional riskante Anleihen des EU-ropäischen Südens gekauft. Heute, nur 15 Handelstage später, sind es bereits knapp 200 Milliarden Euro. Alleine während unserer einstündigen Debatte heute hier gibt die EZB über PEPP eine halbe Milliarde Euro aus.
Das laufende Programm von über 750 Milliarden Euro wird im Herbst ausinvestiert sein, eventuell auch früher; denn die EZB hat bereits für den Juni eine Beschleunigung und auch eine Ausweitung in den Billionenbereich angekündigt. Die sicheren Abschreibungen darauf sind neue deutsche Schulden und Steuern von morgen.
Räumen wir mit einigen Mythen auf: Das Urteil sagt doch nichts über monetäre Staatsfinanzierung. – Doch, genau das tut es; gleich in Leitsatz 7 und auf vielen Seiten danach werden vom Gericht sieben Kriterien für monetäre Staatsfinanzierung dekliniert. PEPP erfüllt mindestens drei davon – mindestens! –, wie am Montag auch die Sachverständigenanhörung zeigte. Ein Sachverständiger, wohlgemerkt ein von links bestellter, sprach es völlig eindeutig aus: Natürlich ist PEPP monetäre Staatsfinanzierung. – Das war ein Zitat. Und damit ist es rechtswidrig.
Auch das bundestagseigene EU-Referat stellt fest, PEPP beachte nicht die Kriterien des BVerfG für die Grenzen der monetären Staatsfinanzierung.
Weitere Mythen; alles hier schon gehört – Zitat –: „Nationale Institutionen dürfen nicht in das Primat der EU-ropäischen eingreifen“ oder: „Das Urteil ist nicht auf PEPP anwendbar“ oder: „Die EZB ist unabhängig und darf nach Artikel 130 AEUV keine Weisungen entgegennehmen“. All das ist widerlegbar. EU-Recht steht nicht grundsätzlich über nationalem Recht. Einen Vorrang kann es nicht geben, wenn EU-Organe die ihnen von den Mitgliedstaaten des Staatenbunds EU zugewiesenen Kompetenzen überschreiten. Genau diese Überschreitung ist im PSPP-Urteil festgestellt, und das gilt für PEPP erst recht.
Unser Grundsatz-Referat PE 2 stellt zutreffend fest, die Befassungspflicht des Bundestags beschränke sich nicht auf PSPP, sondern umfasse sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB. Die Unabhängigkeit der Zentralbank besteht selbstverständlich ebenfalls nur im Rahmen der Kompetenzen, die die EU-Verträge der EZB zuweisen, und bei PEPP sind diese eindeutig überschritten; wir wissen das inzwischen ganz klar.
Unser Antrag ist bewusst an die Bundesbank gerichtet. Das ist ungewöhnlich, ja, aber das ist unsere deutsche Anteilseignerin der EZB. Artikel 130 AEUV – um das ganz sicher gleich kommende Argument vorwegzunehmen – verbietet nur der Regierung, direkt auf die Zentralbank einzuwirken. Der Bundestag dagegen darf das sehr wohl. Zudem beantragen wir hier ja keine explizite Weisung durch den Bundestag, sondern wir fordern die Bundesbank auf. Dieses Recht hat der Bundestag in jedem Fall. Gemäß Urteil müssen wir sogar tätig werden.
Und wir müssen das – Zitat aus dem Urteil – zur „Wiederherstellung vertragskonformer Zustände“. Es ist ein Muss, es ist eine klare Aufforderung.
PEPP läuft bereits auf Hochtouren. In nur acht Wochen wurden darüber Anleihen über 200 Milliarden Euro gekauft. 5 Milliarden Euro an jedem Handelstag! Wenn wir nun wiederum Jahre warten, bis schließlich das sichere Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von PEPP kommen wird, dann wird Deutschland ein hoher Billionenschaden entstanden sein. Selbstredend ist damit das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes und damit unsere Souveränität berührt. Wir haben nicht nur die gerichtliche Vorgabe, dies zu verhindern, sondern vor allem die ökonomische und haushaltsgesetzliche Pflicht.
Nach den allerneuesten Pressemitteilungen und ‑meldungen plant die EZB inzwischen bereits eine Umsetzung ihrer Anleiheprogramme
ohne die Bundesbank. Frau Lagarde erkennt offenbar endlich die deutsche Rechtslage. Sie, liebe Kollegen, sollten sie nun auch erkennen.
Vielen Dank.