Donnerstag, 11. Februar 202119. Wahlperiode, 209. SitzungFür einen verfassungskonformen Haushalt 2021 – Schuldenbremse einhalten – Abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Das sind zwei konkrete Punkte in Bezug auf die Schuldenbremse, über die man jenseits der Schwarz-Weiß-Debatte diskutieren kann und, wie ich finde, auch diskutieren muss. Dieser Debatte sollten sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag stellen.