Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Bayram, einen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Leider kann ich Ihnen aber nur dazu gratulieren und sicher nicht zu Ihrer Rede, die ich, das sage ich ehrlicherweise, ziemlich unterirdisch gefunden habe. Wenn Sie sich hierhinstellen und den Eindruck erwecken, die Union und dann mindestens in ihrem Windschatten auch die SPD hätten keinerlei Interesse, Geldwäsche zu bekämpfen, dann ist das schon kühn. Ich habe an mancher Stelle den Eindruck gewonnen, dass Sie entweder den Gesetzentwurf gar nicht gelesen haben oder vielleicht das, was Sie dort gelesen haben, gar nicht glauben wollen.
Aber machen wir es mal der Reihe nach. Was ist denn das Problem bei der Geldwäsche? Das Problem bei der Geldwäsche ist, dass es dort um erhebliche Vermögenswerte geht. Das ist der große Wirtschaftszweig der Organisierten Kriminalität in Deutschland. Es gibt Schätzungen, dass jedes Jahr in Deutschland allein dadurch ein Schaden von 100 Milliarden Euro entsteht. Das heißt, man kriegt da sehr gut ein Gefühl dafür, über welche Größenordnung wir reden.
Zielsetzung von Organisierter Kriminalität, von mafiösen Strukturen ist, dass alles unternommen wird, um Geldsummen, die aus einer strafbaren Handlung kommen, in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen zu lassen, weil sie nur dann wieder werthaltig sind. Und wenn ich mir angucke, um welche Geldmengen es geht, dann muss ich kein Hellseher sein, um zu wissen, dass da wahnsinnig viel an Strukturen geschaffen wird, wahnsinnig viel an Anstrengung unternommen wird, um das zu verschleiern.
Das ist das, was der Kollege Jung vorhin mit „Waffengleichheit“ beschrieben hat: Die Strafverfolgungsbehörden müssen einen wahnsinnigen Aufwand betreiben, um hinter diese Verschleierungsstrategien zu kommen. Genau an dieser Stelle setzen wir an: wo die ganze Zeit wahnsinnig viel Aufwand betrieben werden muss. Weil man eine ganz konkrete Straftat aus dem Straftatenkatalog nachweisen können muss, um überhaupt weiterzukommen, gehen wir jetzt ein ganzes Stück weiter und sagen: Nein, es genügt jede rechtswidrige Haupttat. – Und damit wird umgekehrt ein Schuh draus: Wir werden nämlich den Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden erheblich reduzieren.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich empfinde Ihre Argumentation und auch die Argumentation der FDP – auch im Ausschuss – schon fast abenteuerlich. Sie sagen: Wenn ihr die Anforderungen absenkt, ersticken die Strafverfolgungsbehörden am Schluss in Arbeit.
Wenn ich das konsequent zu Ende denke, würde das ja im Ergebnis bedeuten: Wenn ich die Anforderungen für den Tatbestand der Geldwäsche nach oben schraube, sodass damit die Strafverfolgungsbehörden noch mehr gezwungen sind, ohnmächtig zuzugucken, dann haben wir für Sie offensichtlich einen zufriedenstellenden Zustand,
nämlich möglichst wenig Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Das ist für uns Kapitulation des Rechtsstaats, und das werden wir nicht mitmachen.