Vielen Dank, Herr Kollege. – Stimmen Sie mir zu, dass wir während der Beratung dieses Gesetzes Mitteilungen erhalten haben – ich nehme an, Sie auch – von den in der Bundesrepublik tätigen Zahlungsdienstleistern und ‑vermittlern, die den Bankverkehr abwickeln? In diesen Mitteilungen haben die Zahlungsdienstleister darauf hingewiesen, dass sie bei einem Entfall eines Vortatenkataloges gezwungen wären, jede nicht normal ablaufende Banktransaktion, zum Beispiel im Fall von Rücklastschriften, als möglichen Verdachtsfall anzusehen und der FIU zu melden.
Dies würde, so die Zahlungsvermittler, bedeuten, dass man rund 1,6 Millionen Verdachtsmeldungen pro Jahr avisiert. Die FIU ist bereits jetzt mit 100 000 Meldungen pro Jahr hoffnungslos überfordert. Wie soll dies zu einer besseren Verfolgung von Geldwäsche führen?