Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute Abend über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, also über die Bekämpfung schwerster Kriminalität. Und das hat – das liegt in der Natur der Sache – für die Bundesregierung höchste Priorität. Die Prüfung Deutschlands durch die FATF, den internationalen Standardsetzer in diesem Bereich, im letzten Jahr hat gezeigt, dass hier trotz aller Bemühungen der letzten Jahre weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht, und dem stellen wir uns auch.
Die FATF fordert Deutschland in ihrem Prüfungsbericht unter anderem dazu auf, die Effizienz und Effektivität der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, der sogenannten Financial Intelligence Unit, durch bessere Analysetools, stärkere Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie Unterstützung der Verpflichteten bei der Meldungsabgabe zu verbessern. Hinzu kommen die Ihnen allen wohlbekannten Herausforderungen für die FIU bei der Bewältigung der stetig steigenden Zahl an eingehenden Verdachtsmeldungen, von denen man ausgehen muss, dass sie in den nächsten Jahren mehr und nicht weniger werden. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert.
Es geht im Wesentlichen um folgende Punkte:
Erstens. Es wird klargestellt, dass die FIU ihre Analysen an dem international anerkannten und europarechtlich verankerten Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise ausrichtet. Das ermöglicht der FIU, die risikogerechte Selektion der eingehenden Verdachtsmeldungen weiter zu verbessern und hierdurch die Ressourcen genau dorthin zu lenken, wo die besonders werthaltigen Sachverhalte, die besonders werthaltigen Meldungen sind, wo zu vermuten ist, dass am Ende auch strafrechtliche oder ermittlungstechnische Konsequenzen gezogen werden können.
Ich kann nur sagen: Das ist – das stellt man fest, wenn man mit den Mitarbeitern bei der FIU spricht, und das tue ich regelmäßig – eines der Hauptanliegen der Beschäftigten dort. Es wird einem klar gesagt, dass das sowohl für die Funktionsfähigkeit der Geldwäschebekämpfung in Deutschland ein ganz entscheidender Punkt ist als auch für die Motivation der Beschäftigten, die ja auch tagtäglich etwas Sinnvolles machen und einen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leisten wollen. Deswegen schlagen wir hiermit diese Klarstellung im Gesetz vor.
Zweitens. Wir werden weiterhin regeln, den gesetzlichen Kernauftrag der FIU klarer auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung und den relevanten Vortaten auszurichten.
Drittens. Wir werden ebenso klar die Unterstützung der Prozesse der FIU, insbesondere der Analysen, regeln durch automatisierte Verfahren zur Datenanalyse, einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz. Es wird nicht ohne gehen. Wir brauchen eine sehr gute IT. Wir brauchen entsprechende IT-Verfahren, um eine möglichst gute Vorselektion der eingehenden Meldungen auf mögliche Treffer zu erreichen. Das steht gar nicht in einem Gegensatz zu einer risikobasierten Arbeitsweise, sondern das gehört untrennbar dazu. Und man kann – jedenfalls sagen einem das die Praktiker – auch durch eine noch so gute IT am Ende nicht so gut selektieren, dass man nicht mehr risikobasiert weiterarbeiten muss. Also: Das gehört zusammen und steht nicht in einem Gegensatz zueinander.
Viertens. Die Kooperation der FIU mit ihren Zusammenarbeitsbehörden, insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden, wird vereinfacht und verbessert, insbesondere durch eine Beteiligung der Zusammenarbeitsbehörden an der Erarbeitung der Risikofelder der FIU.
Fünftens. Die Unterstützung der Verpflichteten, also der Meldenden – in der Regel Banken oder andere Unternehmen, die verpflichtet sind, zu melden –, bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte wird ebenfalls angegangen. Beispielsweise kann man klar regeln, welche Sachverhalte nicht gemeldet werden müssen, die sogenannten Negativtypologien. Es geht bei den Meldungen nicht um Masse als Selbstzweck, sondern vor allem um Qualität. Diese Qualität können wir noch stärker fördern, indem wir entsprechende Negativtypologien bilden und auch an die Verpflichteten kommunizieren.
Alles in allem: ein überzeugendes Konzept, um die Geldwäschebekämpfung noch zielgerichteter auszugestalten. Ich bitte um Unterstützung dieses Vorschlags der Bundesregierung.