Frau Präsidentin! Werte Kollegen! In diesen Zeiten gibt es eigentlich nur einen Grund, über das Beherbergungs- und auch Gaststättengewerbe zu reden, nämlich die große Frage: Wann kommt die angekündigte Bazooka? Wann hat sie ihre Ladehemmung überwunden? Die Bazooka aus der Waffenschmiede Altmaier/Scholz bleibt die einzige Waffe, die nur dann ein Trümmerfeld hinterlässt, wenn sie nicht abgefeuert wird. Meine Damen und Herren, heute über die Erfüllung von Meldepflichten in Beherbergungsstätten zu sprechen, ist instinktlos, zynisch und grenzt nach fast einem Jahr der Zwangsschließung an Leichenfledderei.
Aber wenn wir nun einmal hier sind – um Sie zu beruhigen –, dann muss man das Konstruktive anerkennen, das hier vorgelegt wurde. Es mag nicht der große Wurf sein, aber den Betreibern von Beherbergungsstätten endlich – wir schreiben das 21. Jahrhundert – die Möglichkeit für neue und auch digitale Verfahren zu geben, ist zu begrüßen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können wir zustimmen. Eine Experimentierklausel kann ein guter, aber nur ein erster Schritt zu einer deutlichen Entlastung für die gebeutelten Unternehmen sein. Wir werden auch dem Antrag der FDP zustimmen; da sind Sie stark. Die Möglichkeit der vollständigen digitalen Bearbeitung der Meldepflicht sollte im 21. Jahrhundert eigentlich schon längst uneingeschränkt erfüllt sein. In beiden Fällen hängt unser Votum ganz entscheidend daran, dass es sich um die Eröffnung von Möglichkeiten, nicht um die Auferlegung von Pflichten handelt. Denn bei allem Optimismus: Diese Bundesregierung hat sich in bleiernen fast 16 Jahren nicht gerade durch digitale Kompetenz hervorgetan.
Ganz besonders in der aktuellen Krise, in der Monate für eine Antragssoftware gebraucht wurden, die dann doch niemand ohne Steuerberater versteht, müssen wir uns Gedanken machen. Die Experimentierklausel wird ein Rohrkrepierer, wenn die geforderte Prüfung über Monate in undurchsichtigen Zulassungsverfahren feststeckt. Wenn die digitalen Verfahren wie die Digitalisierung von Behördenvorgängen auf sich warten lassen, sind die Gastwirte und Beherbergungsstätten vielleicht mit dem Telegrafen besser versorgt. Genauso wird eine Pflicht zur Umrüstung auf rein digitale Verfahren gerade die kleinen Unternehmen gegenüber großen Ketten schwer benachteiligen. Dabei sind auch diese Anträge leider nur Flickwerk an einem sowieso kaputten und überflüssigen System.
Als Zeugenbefragungen und Gästebücher noch der einzige Weg zur Fahndung waren, mag eine Meldepflicht in dieser Form noch Sinn gemacht haben. Welchen Mehrwert die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsbürger in Deutschland eigentlich genau haben soll, bleibt ungeklärt. Klar ist, dass der Aufwand sowie das Datenschutzrisiko eine unverhältnismäßige Belastung für die Betreiber sind.
Was wiederum nicht heißt, dass wir dem Antrag der Grünen zustimmen. Ausgerechnet Ihnen scheint Schengen plötzlich keinen Pfifferling mehr wert zu sein.
Anders als auch hier gerne mal behauptet, ist die AfD-Fraktion ein großer Freund des Schengener Abkommens, wenn es denn ernst genommen wird und funktioniert. Denn die Grenzkontrollen können nur dann unterbleiben, wenn dem Missbrauch der offenen Grenzen vorgebeugt wird, und dazu trägt die Melde- und Ausweispflicht für Ausländer sehr wohl bei.
Die Alternative zu diesem Verfahren, also die hier vermeidbare Erschwerung des Reiseverkehrs, wäre für die Beherbergungsstätten eine vielfach höhere Belastung als dieser Aspekt der besonderen Meldepflicht.
Also, neue Möglichkeiten schön und gut, lassen Sie sich von der Innovationskraft des Sektors überraschen. Öffnen Sie die Beherbergungsstätten und Gasthäuser, und hören Sie genau hin, was die Unternehmer Ihnen aus der Praxis sagen! Die besondere Meldepflicht für Deutsche in Deutschland fordert sicher keiner.
Vielen Dank.