Wie immer, Herr Kollege von Notz.
Liebe Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute eine Änderung des Bundesmeldegesetzes zur Erprobung neuer Verfahren im Identitätsmanagement. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir 2019 durch den digitalen Meldeschein bereits elektronische Möglichkeiten als Alternative zum klassischen analogen Meldeschein eröffnet.
Aber die Entwicklung von technischen Neuerungen in diesem Bereich steht nicht still, und wir tun das natürlich auch nicht. Deshalb schaffen wir mit der heutigen Anpassung des Bundesmeldegesetzes den Spielraum für ein Experimentierfeld, um weitere innovative Entwicklungen und deren praxisnahe Erprobung zu ermöglichen.
– Dem Thema angemessen, Herr Kollege. – Dadurch geben wir dem Entwicklergeist im Bereich digitaler Identitätstechniken neuen Raum und ermöglichen es, innovative, hochsichere und effiziente Lösungen, die dem deutschen Datenschutzniveau gerecht werden, unter Realbedingungen im Markt zu erproben.
Jetzt gibt es noch zwei Oppositionsanträge, über die wir kurz sprechen müssen. Die FDP macht es einem relativ leicht: Da hat die Dokumentvorlage schon mehr Umfang als der Antrag selbst.
Inhaltlich bleibt nur übrig: Alles digital!
Das klingt gut, bringt aber in dieser Form in der Praxis nichts. Wir wollen, dass neue technische Optionen dort erprobt werden, wo es Sinn ergibt.
Deshalb schreiben wir nicht jeder kleinen Familienpension vor, ein digitales Erfassungssystem aufzubauen.
Dann, lieber Herr Kollege von Notz, müssen wir natürlich auch über den Antrag der Grünen sprechen.
Sie bleiben da in Ihrer Gewohnheit, wo immer möglich unseren Sicherheitsbehörden Ihr Misstrauen auszusprechen
und standardmäßig den Datenschutz als gefährdet anzusehen. Deshalb wollen Sie die Hotelmeldepflicht ganz abschaffen.
Dass Sie keinerlei Sympathien für unsere Ermittlungsbehörden hegen und dass Sie auch sicherheitspolitisch gerne die Augen vor der Realität verschließen, ist bekannt. Dass Sie aber auch noch europäische Abkommen ignorieren, sind wir normalerweise nur von den Herrschaften von der AfD gewöhnt.
Die Hotelmeldepflicht ist und bleibt für unsere Behörden ein wichtiges Mittel zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung. Dieses wichtige Instrument entwickeln wir kontinuierlich und digital weiter.
Verzichten können und werden wir darauf nicht.
Darüber hinaus, lieber Herr Kollege, sieht das Schengener Durchführungsabkommen zwingend vor, dass die Vertragsstaaten eine Hotelmeldepflicht in ihren Rechtsordnungen verankert haben. Ihre Forderung wäre also überdies schlichter Vertragsbruch.
Vielen Dank.