Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der „Tatort“ bringt uns da nicht weiter. Aber vielleicht ist es einigen Rednerinnen und Rednern der Opposition entgangen, dass wir aus der Branche, dem Beherbergungsgewerbe, schon große Zustimmung bekommen haben, als wir mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz die drei Möglichkeiten der elektronischen Identifizierung im Meldeverfahren vor Ort eingeführt haben. Unter diesem Aspekt war das schon ein Schritt genau in die richtige Richtung: Das hat damals schon Bürokratieentlastung gebracht und Kosten gespart.
Herr von Notz, die Möglichkeit, den Meldeschein handschriftlich auszufüllen, kann ja jeder nutzen. Jeder kann sich entscheiden, was für ihn besser ist. Genau das ist die Intention dessen, was wir heute vorhaben.
Mit der Experimentierklausel, die wir einführen wollen, geben wir die Möglichkeit, weitere Signaturmöglichkeiten auf den Weg zu bringen und Verfahren zu entwickeln, die an dieser Stelle eben nicht nur das Meldeverfahren im Hotel unterstützen und erleichtern, sondern das Hotel in die Lage versetzen, die Kurtaxe zu erheben, Tourismusabgaben für die Kommunen zu erfassen und darüber hinaus auch die digitale Gästekarte, zum Beispiel per QR-Code, auf den Weg zu bringen.
Deshalb wird auch dieses Gesetz dazu führen, die Beherbergungsbranche zu entlasten, Bürokratie abzubauen und Kosten einzusparen, was gerade mit Blick darauf, dass in der Branche überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen agieren, ein richtiges Signal in der richtigen Zeit an der richtigen Stelle ist.
Den Antrag der FDP, Herr Müller-Böhm – wir haben auch gestern im Tourismusausschuss schon darüber gesprochen –, lehnen wir ab. Sie erzählen im Rahmen Ihrer Erläuterungen dazu Dinge, die sich im Antrag – ich habe ihn dreimal gelesen – so nicht wiederfinden. Liest man den Antrag genau, stellt man fest, dass er sich mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, schon erledigt hat.
Ihr Antrag erledigt sich vollends durch Regierungshandeln, wenn wir das vorliegende Gesetz heute auf den Weg bringen und beschließen.
Den Antrag der Grünen, Herr von Notz, lehnen wir ab, weil wir – das hat mein Kollege Helge Lindh auch schon unterstrichen – den Aspekt der Sicherheitsinteressen eindeutig vor die wirtschaftlichen Interessen stellen.
Unter diesem Aspekt halten wir das Festhalten an dieser Regelung für nötig. Deswegen an der Stelle auch die Ablehnung von unserer Seite.
Vielen Dank, und ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.