Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – kurz: GEIG –: Es ist gut, was wir geschaffen haben, es ist gut, dass wir das noch in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen, und ja, wir haben den Gesetzentwurf noch deutlich verbessert. Aber auch nein! Vollends zufrieden bin ich mit dem Ergebnis nicht.
Klar ist: Die Elektromobilität ist der wichtigste Stützpfeiler für die Verkehrswende, und wir sind gut beraten, wie ich finde, alle Weichen dafür zu stellen. Die große Welle des Hochlaufs der Elektromobilität – das wissen wir alle – kommt ja erst noch. Heute kommen viele noch ohne gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur aus, aber morgen kann das schon ganz anders sein. Wenn die Elektromobilität erfolgreich ist, werden die Menschen laden wollen, und zwar auch am heimischen Stellplatz.
Deshalb ist es gut, dass wir einige sehr sinnvolle Änderungen vorgenommen haben. Wir haben einen Ausgleichsmechanismus zwischen Standorten mit unterschiedlichem Bedarf geschaffen und wie schon beim Gebäudeenergiegesetz den Quartiersansatz aufgegriffen. Im Übrigen, Andreas Lenz: Wir gönnen euch, dass ihr davon berichtet, dass das euer Erfolg ist. Ich berichte davon: Wenn wir nicht gewesen wären, hättet ihr den Erfolg nicht verkünden können; denn wir haben das hineingebracht.
Die Absenkung der Schwellenwerte beim Neubau und eine höhere Ausrüstungsquote bei neuen Nichtwohngebäuden, also gewerblichen Gebäuden, sind weitere Punkte. Das Struck’sche Gesetz gilt also auch hier, und im Ergebnis ist es tatsächlich so: Wir haben den Gesetzentwurf deutlich verbessert.
Aber ich komme nicht umhin, auch Kritisches anzumerken. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, da wäre an der einen oder anderen Stelle doch sicherlich deutlich mehr drin gewesen. Ein insgesamt höheres Ambitionsniveau für die Regeln zu Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten wäre möglich und sinnvoll gewesen und hätte dabei geholfen, einen der wichtigsten Flaschenhälse beim Hochlauf der Elektromobilität zu weiten. Und bei gleichzeitig verbesserter Flexibilität in der Frage der konkreten Umsetzung, beispielsweise in Form von intelligenten, flexiblen, nachrüstbaren Ladekonzepten mittels modularer Hubs, hätten wir die Kosten für die Verpflichteten noch geringer halten können. Aber die Infrastruktur werden wir dennoch deutlich weiter voranbringen.
Seitens der SPD-Fraktion hatten wir hierzu bereits im Frühjahr 2020 einen Dialogprozess eingeleitet, an dessen Ende ein sehr vernünftiger Vorschlag stand, hinter dem sich so ziemlich alle relevanten Stakeholder versammeln konnten, von der Automobilindustrie über die Energieversorger bis zum Handel, also diejenigen, die Park- und Stellplätze bereitstellen, etwa Supermärkte und Discounter. Die Umsetzung dieses Vorschlages aber war mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen, was ich sehr bedaure. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir die Entschließung haben, in der wir die Evaluierung des Gesetzes bestenfalls schon in zwei Jahren vorsehen, und ich bin sicher und voller Optimismus, dass wir dann nahezu alle Fragen, die sich heute aufdrängen, beantworten werden.
Nun bin ich aber Rheinländer, und das wiegt in diesen Tagen besonders schwer, würde unter normalen Umständen doch heute der Straßenkarneval beginnen.
Und als Rheinländer bin ich prädestiniert, nicht nachtragend zu sein. Ich verweise daher auf die Artikel 2, 4 und 7 des Rheinischen Grundgesetzes:
Et kütt, wie et kütt. Wat fott es, es fott. Wat wells de maache?
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund! Bis neulich!