Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sahen von Herrn Curio gerade den Beleg, dass sich die Alternative für Deutschland nicht mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht in der Tiefe beschäftigt hat. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Es ist doch eigentlich traurig, dass wir hier wieder einen Nachmittag für Nachhilfe aufwenden müssen. Und – um die Erinnerungen der AfD an alte Debatten aufzufrischen –: Das ist eigentlich nicht das, was Anspruch an diese Debatten sein sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gleichzeitig ist es aber so: Sie sprechen ein wichtiges Thema an, das Staatsangehörigkeitsrecht. Es ist natürlich so, es geht hier um das eigentlich höchste Recht, das wir als Staat zu verleihen haben: die Vollmitgliedschaft in unserer staatlichen Gesellschaft – mit allen Rechten und Pflichten.
Ich sage Ihnen – das ist in Ihrem Vortrag, Herr Curio, völlig durcheinandergeraten –: Es geht beim Staatsangehörigkeitsrecht nicht zuallererst um die Frage des Aufenthaltsrechts, es geht auch nicht um die Frage, wer nach Deutschland kommen kann und wer nicht – darüber haben wir intensiv debattiert –, sondern es geht um die Frage: Wie gehen wir mit den Menschen um, die schon bei uns sind, sozusagen auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft in der staatlichen Gemeinschaft?
Da muss man doch eines sagen – ich glaube, wir sollten uns über die Parteigrenzen hinweg einig sein –: Ein schöneres Kompliment kann man unserem Land doch eigentlich gar nicht machen, als dass man sagt: Ich möchte hier nicht nur Aufenthalt haben und hier leben, sondern ich möchte dazugehören, zu dieser Verfassungsgemeinschaft – mit allen Rechten und Pflichten. Deswegen muss man sagen: Migrationspolitisch ist es in unserem Interesse, dass die Leute nicht nur hier leben, sondern Teil dieses Staates werden.
Da sehen wir aber gegenüber der Position der Alternative für Deutschland einen grundsätzlichen Unterschied. Ich sage Ihnen: Es ist ein genuin patriotisches Anliegen, wenn man zum deutschen Staatsvolk gehören möchte. Das Grundgesetz ist da ganz klar, und es unterscheidet in seiner Gedankenwelt, es denkt anders, als Sie denken. Das Grundgesetz billigt nicht nur den patriotischen Wunsch von Björn, von Enrico und von Philipp, sondern auch den patriotischen Wunsch von Pawel, von Ibrahim und von Chen-Lu, Teil dieses deutschen Staates zu werden, und das ist unser Verständnis eines weltoffenen Patriotismus, meine Damen und Herren.
Ich habe Ihnen auch gesagt: Es ist an dieser Stelle offensichtlich nötig, die Erinnerungen der AfD ein bisschen aufzufrischen. Denn Sie fordern in Ihrem Antrag Dinge, die wir im Staatsangehörigkeitsrecht längst umgesetzt haben. Ich erinnere daran, dass unsere Regierungskoalition und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD 2019 mit einer großangelegten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eigentlich einen neuen sicherheitspolitischen Goldstandard geschaffen haben. Wir haben einen rechtssicheren Ausschluss geschaffen für die Einbürgerung von Antragstellern in Mehrehen. Wir haben gesagt: Eine geklärte Identität ist die unverrückbare Voraussetzung für eine Einbürgerung. Und wir haben knallharte Voraussetzungen – zu Recht – geschaffen für eine Rücknahme der Einbürgerung von Identitätstäuschern. Das, was Sie fordern, haben wir an vielen Stellen längst umgesetzt. Das war gute und konkrete Regierungsarbeit, die wir betrieben haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da muss man sich dann schon fragen: Wo waren Sie denn damals? Wieso kommen Sie jetzt hier zwei Jahre später um die Ecke mit irgendwelchen Vorschlägen? Da würde ich Ihnen nur empfehlen: Entweder aktualisieren Sie Ihre Anträge, oder Sie bringen sie dann ein, wenn wir über die Dinge diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Man muss natürlich auch sagen: Einiges schlagen Sie vor, was neu ist in der Debatte. Das sind in der Tat interessante Vorschläge. Da wird unter anderem vorgeschlagen: Diejenigen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, sollen dann zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde einmal die Nationalhymne singen.
Wissen Sie, ich habe ja gar nichts dagegen, wenn man die Nationalhymne singt; das finde ich eigentlich grundsätzlich gut. Aber spannend ist, wie Sie das in Ihrem Antrag schreiben. In Ihrem Antrag schreiben Sie nämlich gar nicht erst „Nationalhymne“, sondern da weisen Sie zur Sicherheit noch mal darauf hin: die dritte Strophe des Deutschlandliedes. Das ist für einige in der AfD vielleicht auch wichtig, damit man sich nicht versingt.
Also, da muss man schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im vollen Ernst: Bevor Sie von der AfD jetzt darüber fabulieren, was Sie von einbürgerungswilligen Ausländern verlangen, würde ich erst mal an Sie appellieren, sich zu fragen, ob Sie die Anforderungen selbst erfüllen.