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21. Sitzung
Freitag, 16. März 201819. Wahlperiode, 21. SitzungUmfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Curio hat hier eben wieder sehr deutlich gezeigt, wie man vonseiten der AfD hetzt, wie man diffamiert

Widerspruchbei der AfD

und wie man im Grunde genommen jedes Thema, über das ernsthaft diskutiert werden müsste, umkrempelt, um hier entsprechend rassistische Stimmung zu machen.

Beifallbei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Widerspruchbei der AfD

Der Antrag der AfD ist meiner Meinung nach dilettantisch; das haben wir schon von einigen Kollegen gehört. Er ist ein einziger Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, und er ignoriert vor allen Dingen komplett das europäische Recht. Freizügigkeit ist ein hohes Gut innerhalb der Europäischen Union. Natürlich muss man das verteidigen.

Beifallbei der LINKEN

Ich sage Ihnen: Sie wissen nicht einmal, was dieses Recht bedeutet. Nach den EU-Richtlinien darf es Binnengrenzkontrollen weitestgehend nicht geben. Nur in Ausnahmefällen dürfen Kontrollen durchgeführt werden; aber auf Dauer sind diese unzulässig. Lesen Sie die entsprechenden Ausführungen in den Richtlinien!

Wie sollte es auch anders sein? Das einzige Ziel, das die AfD hier verfolgt, ist, Schutzsuchende an den Grenzen abzuweisen, Schutzsuchende, die angeblich aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Auch hier gilt: Machen Sie sich erst mal schlau! Denn es gehört eben nicht zu den Befugnissen der Bundespolizei, zu entscheiden, welcher Asylsuchende in Deutschland antragsberechtigt ist. Das regelt Europarecht,

Beifallbei Abgeordneten der LINKEN

konkret: die Dublin-Verordnung. Die Linke hat diese Dublin-Verordnung immer wieder wegen bürokratischer und flüchtlingsfeindlicher Inhalte kritisiert.

Beifallbei Abgeordneten der LINKEN

Außerdem ignoriert die AfD die Schutzgarantie der Genfer Flüchtlingskonvention, die übrigens weit über unser Grundrecht auf Asyl – dieses wurde ausgehöhlt – hinausgeht. Hier gilt das humanitäre Völkerrecht. Das verbietet zum Glück, Flüchtlinge pauschal an der Grenze abzuweisen.

Beifallbei der LINKEN

Es verpflichtet Deutschland sogar dazu, Asylanträge sorgfältig zu prüfen.

Da kann ich wieder nur sagen: Lesen Sie die Aufsätze vom UN-Flüchtlingskommissar, lesen Sie die Urteile vom Europäischen Gerichtshof, und hören Sie endlich auf, hier immer wieder Ihren völkischen Unsinn breitzutreten!

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