Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb von 24 Stunden debattieren wir in diesem Haus schon zum zweiten Mal über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Allein das zeigt schon die Wichtigkeit dieses Themas. Wir haben gestern den Antrag der AfD beraten, in dem die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Einschränkungen gefordert wird. Diesen Antrag haben wir mit großer Mehrheit in diesem Haus abgelehnt. Heute beraten wir den Antrag der FDP, in dem ebenso die uneingeschränkte Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes gefordert wird, allerdings erst mit Wirkung zum 1. Januar 2020.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für uns hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlages absolute Priorität.
Sie haben recht: Es ist eine Frage der Hygiene im Steuerrecht. Es ist auch eine Frage der Rückgewinnung von Vertrauen, wovon wir in den letzten Tagen viel gehört haben. Dazu gehört, dass wir eine Möglichkeit finden müssen, damit die Erhebung des Solis schnellstmöglich ein Ende findet.
Nach nunmehr fast 25 Jahren hat der Solidaritätszuschlag tatsächlich sein Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht bzw. überschritten.
Das bedeutet aber nicht, dass der Osten kein Geld mehr bekommen wird. Das ist wichtig festzuhalten. Wir haben noch Bundesmittel zum Beispiel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die überwiegend in die neuen Länder fließen. Unabhängig davon ist es steuerpolitisch logische Konsequenz, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II, mit der Vollendung der deutschen Einheit auch der Soli enden muss. Ich denke, da sind wir uns einig.
Jetzt kommen wir zu den Unterschieden. Sie sind Opposition, wir sind Regierung. Während man sich in der Opposition offensichtlich überhaupt nicht um haushalterische Gesichtspunkte scheren muss, haben wir in der Regierung die Verantwortung, haushaltspolitisch verantwortungsvoll zu handeln.
Sie führen die Zahlen in Ihrem eigenen Gesetzentwurf an: 20 Milliarden Euro pro Jahr würden ab dem Jahr 2020 fehlen. Der zusätzliche finanzielle Spielraum, den wir in dieser Legislaturperiode haben, liegt bei circa 45 Milliarden Euro. Wenn Sie also bei einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlages 20 Milliarden Euro ab 2020 dem Haushalt entnähmen, würden Sie uns damit einen großen Teil des Spielraums nehmen. Wenn Sie keine neuen Schulden machen wollen, bedeutet das: keine Stärkung der Familien, keine Investitionen in Infrastruktur, keine Stärkung des Wohnungsbaus,
kein Aufwuchs bei Polizei und innerer Sicherheit. Das ist die Wahrheit.
Wir von der Union machen eine ausgeglichene, eine seriöse Haushaltspolitik.
Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir den Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 in Schritten beginnen. Im ersten Schritt – Sie haben es gesagt – werden bereits 90 Prozent der heutigen Solidaritätsbeitragszahler entlastet; sie werden dann keinen Soli mehr bezahlen müssen. Das bedeutet 10 Milliarden Euro Entlastung auf einen Schlag und das Beibehalten von finanziellen Spielräumen für Wohnungsbau, Kindergeld, Digitalisierung und innere Sicherheit.