Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bereits in der letzten Wahlperiode über die Frage unterhalten, was wir in dieser Wahlperiode mit dem Solidaritätszuschlag machen werden, wenn der Solidarpakt ab 2019 ausläuft. Mit anderen Worten: Die Debatte ist eigentlich nicht neu. Neu ist die Art und Weise, wie zwei Fraktionen hier miteinander streiten und sich kabbeln.
Wir haben uns nach der Bundestagswahl mit der CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, und zwar unter Verzicht auf Winken vom Balkon. Das Ergebnis lautet: Wir schaffen den Soli ab 2021 mit einem Volumen von zunächst 10 Milliarden Euro für breite Schichten der Bevölkerung – nicht nur für ein bestimmtes Klientel – ab. Wir werden 90 Prozent aller Soli-Zahler vollständig vom Solidaritätszuschlag befreien; das wurde hier schon vorgetragen. Die entsprechenden Zahlenbeispiele wurden heute und gestern wiederholt genannt; ich muss sie nicht noch einmal darstellen.
Wir tun etwas für die Menschen in der Mitte der Gesellschaft;
denn Geringverdiener sind vom Solidaritätszuschlag sowieso nicht betroffen. Wir tun das, nicht die Opposition, nicht die FDP, die schon mal gar nicht. Das hätte sie bis 2013 machen können; Herr Gutting hat darauf hingewiesen. Wir machen das, und das ist wichtig. Eines machen wir nicht: Wir entlasten nicht diejenigen mit hohen und höchsten Einkommen. Das wollen Sie. Wir wollen das nicht. Das ist ein Unterschied. Ich bin sehr froh, dass dieser Unterschied heute deutlich wird. Wir haben nichts dagegen – im Gegenteil.
Klar ist: Wenn einer einen Vorschlag macht, dann beginnt ein Wettlauf nach dem Motto: Wer entlastet denn am schnellsten? – Dementsprechend hat die AfD gestern den Staffelstab für heute an die FDP übergeben. Ich weiß, dass das der FDP irgendwie peinlich ist; und ich finde: zu Recht.
Ich möchte drei Punkte aus dem Gesetzentwurf der FDP ansprechen.
Erstens. Sie nennen die fehlende Legitimation und stellen nur einen direkten Zusammenhang zwischen Solidaritätszuschlag und Solidarpakt her. Das ist aber falsch. Der Solidarpakt ist der Finanzrahmen für Aufbauleistungen in Ostdeutschland gewesen. Der Solidaritätszuschlag kann zwar deshalb nicht unverändert bleiben – das bleibt er ja auch nicht –, aber er ist eine Steuer zur Finanzierung besonders schwieriger Aufgaben des Staates. Er läuft nicht aus, wenn besondere Herausforderungen weiterhin bestehen; und das ist der Fall.
Zweitens. Sie prognostizieren Verfassungswidrigkeit für den Fall der Fortsetzung des Soli. Was die AfD gestern fälschlicherweise für die Vergangenheit festgestellt hat, das stellen Sie sozusagen schon jetzt für die Zukunft fest. Etwas weniger Hybris wäre gut; denn Fraktionen mögen ihre Meinung haben, aber über Verfassungswidrigkeit entscheiden sie nicht.
Drittens. Jetzt komme ich zum Kern. Sie sagen, die Vollendung der deutschen Einheit als Begründung des Solidaritätszuschlages sei mit dem Auslaufen des Solidarpaktes eindeutig erreicht worden. Das ist, glaube ich, sogar besonders falsch. Die Finanzierungsnotwendigkeit für den Solidarpakt mag entfallen, die Aufgabe bedauerlicherweise nicht. Sie stellt sich sogar neu: Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verlangt von Staat und Gesellschaft besondere finanzielle Anstrengungen. Das betrifft mittlerweile leider nicht nur den Osten, sondern auch andere Regionen, und zwar nicht nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedürftigkeit, und die gibt es leider auch in Teilen der alten Bundesländer. Ich empfehle Ihnen einen Blick in den Raumordnungsbericht.
Es gibt Marktversagen in diesem Land. Das erfordert staatliches Handeln und besondere finanzielle Aktivitäten, wenn Sie gleichwertige Lebensverhältnisse erreichen wollen. Wir wollen sie. Wir werden dieses Verfassungsziel hier im Parlament, in der Kommission und im Ausschuss mit besonderen Maßnahmen verfolgen, beispielsweise durch Hilfen bei Altschulden oder mit einem gesamtdeutschen Fördersystem für Wachstum und Innovation. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Überdies entlasten wir – im Gegensatz zu Ihnen – die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen durch Milliardenprogramme für Bildung, Infrastruktur, Kindergeld usw. Das alles ist hier dargestellt worden. Und das, meine Damen und Herren, ist eine sehr begründete Form von Solidarität, die dem Gedanken des sozialen Rechtsstaats, unseres Grundgesetzes entspricht.
Darauf müssten wir verzichten, wenn wir jetzt, wie die FDP das fordert, die Steuern für hohe Einkommen senken würden. Aber das tun wir nicht. Und Sie, meine Damen und Herren von der FDP, tun das auch nicht; denn Sie sind Opposition, und das soll so bleiben, und das ist auch gut so.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/1038 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.