Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht eines der heißesten rechtspolitischen Themen dieses Jahres: der kollektive Rechtsschutz. Wir sprechen heute nicht über die von der GroKo angekündigte Musterfeststellungsklage. Bei der ist es, so viel sei vorweggenommen, ein bisschen wie beim BER: Baustelle dichtmachen und noch einmal ganz von vorne anfangen ist wahrscheinlich am günstigsten. Dem interessierten Laien drängt sich dieser Eindruck auf; zahlreiche Experten haben ihn bestätigt.
Insoweit ist der Entwurf der Grünen für ein Gruppenverfahren verdienstvoll; aber er hat auch Schwächen. Erstens handelt es sich – immerhin – um ein eigenes Konzept. Und er löst zweitens – immerhin – eine Reihe von Problemen deutlich besser als das notleidende GroKo-Modell.
Lassen Sie uns das näher anschauen. Sie sagen: Zugangsschranken runter ist gleich mehr Rechtsdurchsetzung. Dagegen ist vom Grundsatz her wenig einzuwenden. Es gehört zum liberalen Rechtsstaatsverständnis, dass jeder freie Mensch sein Recht auch geltend machen und mithilfe des Rechts durchsetzen kann. Der Staat ist dafür da, faire und freiheitliche Spielregeln für den Einzelnen aufzustellen. So schafft er den bestmöglichen Rahmen für Wettbewerb und Innovation. Das dient dem Wohle aller. Das spricht für Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes, und das spricht für die Absenkung von Zugangsschranken. Was man aber beachten muss: „Zugangsschranken runter“ bedeutet erst einmal einen deutlich stärkeren Zulauf zu den Gerichten. Das Justizsystem wird zunächst einmal zusätzlich be- und nicht entlastet. Diese Belastung soll ausgeglichen oder gar überkompensiert werden. Das soll aus der umfassenden Bündelung von bestimmten Prüfungsfragen in einem einzigen Gruppenverfahren erfolgen. Das ist aber erst einmal nur eine spekulative Hoffnung.
Hinzu kommt: Sofern das Gruppenverfahren nicht im vollstreckbaren Vergleich endet, muss der Teilnehmer eine individuelle Klage an das Gruppenverfahren anschließen, um seine individuellen Ansprüche tatsächlich durchzusetzen. Das geht noch einmal durch alle Instanzen und hat also eine weitere Inanspruchnahme der Gerichte zur Folge. Das ist eine Gewissheit. Sie müssen den Bürgern also auch sagen, dass es sie etwas kostet, stärker in Anspruch genommene Gerichte entsprechend auszustatten.
Wie wollen Sie den Zugang zum Recht vereinfachen? Unter anderem, indem Sie dem KapMuG die Idee der einfachen Teilnahme entleihen. Positiv für den einzelnen Teilnehmer des Gruppenverfahrens ist, dass er so relativ leicht verhindern kann, dass seine Ansprüche verjähren. Wer seine Teilnahme erklärt, der muss am Ende auch das Urteil im Gruppenverfahren gegen sich gelten lassen. Das ist zunächst einmal konsequent. Hochproblematisch ist allerdings, dass die Teilnehmer, die nicht vom Gericht als Gruppenkläger ausgewählt worden sind, keine Möglichkeit haben, selbst Prozesshandlungen vorzunehmen oder rechtlich gehört zu werden. Das ist aber ein Frontalunfall mit dem Grundgesetz. „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör“; so steht es in Artikel 103 Grundgesetz.
Dass man am Gruppenverfahren freiwillig teilnimmt, ist kein hinreichendes Argument; denn jede Klage ist freiwillig. Trotzdem kann das rechtliche Gehör noch verletzt werden. Auch die scheinbare Vertretung durch den Gruppenkläger entschärft das Problem nicht; denn er handelt nur für sich selbst. Entscheidend sind vielmehr die formelle Verfahrensbeteiligung und die Möglichkeit der unmittelbaren Beeinträchtigung in eigenen Rechten durch den Verfahrensausgang. Beim KapMuG ist das anders. Im dort geregelten Musterverfahren können die sogenannten Beigeladenen selbst Prozesshandlungen wirksam vornehmen.
Mein letzter Punkt betrifft die Klagebefugnis. Hier gehen Sie bewusst einen anderen Weg als das KapMuG. Aus der Sicht der FDP ist er nicht erstrebenswert; denn es ist aus unserer Sicht nicht richtig, dem Paternalismus Vorschub zu leisten. Wir halten es nicht für der Weisheit letzten Schluss, ein neues Verbandsklageinstrument für „qualifizierte Einrichtungen“ zu schaffen, wo schon die bestehenden Verbandsklagemöglichkeiten nicht so genutzt werden wie gedacht.
Wir brauchen nicht noch mehr Paternalismus in diesem Land; wir brauchen mündige Verbraucher und freie Bürger.
Vielen Dank.