Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat mich jetzt schon etwas irritiert, insbesondere nachdem ich den Titel der Debatte gelesen hatte: Man will über Obdachlosigkeit und Mieterschutz in Coronazeiten diskutieren. – Ich stelle allerdings fest, dass wir eine Grundsatzdebatte führen, bei der die wenigsten Redner das Wort „Corona“ in den Mund genommen haben.
Dabei soll allerdings nicht in Abrede gestellt werden, dass gerade für uns das Thema Obdachlosigkeit ein ganz besonders wichtiges gesellschaftliches, politisches Thema ist. Ich will ganz zu Beginn auch deutlich in Abrede stellen, dass die CDU/CSU-Fraktion dieses Thema nicht beachtet und überhaupt nicht ernst nimmt; genau das Gegenteil ist der Fall. Das möchte ich hier, an dieser Stelle, ausdrücklich betonen.
Vorweg vielleicht auch noch mal zur Zuständigkeitsfrage, weil auch Frau Bayram diese angesprochen hat. Wir haben es in Deutschland so geregelt, dass die Länder und die Kommunen zuständig sind: die Länder für den sozialen Wohnungsbau, die Kommunen für die Unterbringung der Obdachlosen. Weil Sie behauptet haben, wir müssten es hier im Bund entscheiden, will ich noch mal ganz besonders betonen: Erst 2018 haben wir die Alleinzuständigkeit den Ländern übertragen, und zwar deswegen, weil sie es gewünscht haben.
Zusätzlich haben wir auch noch 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit müssten die Länder eigentlich auskommen und ihre Verantwortung wahrnehmen.
Mein Kollege Hoffmann hat ja schon das Beispiel Berlin genannt. Daran sollten Sie sich vielleicht mal ein Beispiel nehmen, wie man es gerade nicht macht. Schauen Sie sich lieber andere Beispiele an, wie man es besser macht.