Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Punkt sind wir uns einig: Jeder Obdachlose in Deutschland ist einer zu viel. Hinzu kommt, dass das in einem Land mit einem so guten sozialen Sicherungssystem wie Deutschland theoretisch kein Thema sein dürfte. Und trotzdem reden wir heute über obdachlose Menschen in Deutschland. Obdachlosigkeit hat verschiedene Gründe, auf die ich noch eingehen werde. Ich glaube aber, es ist erst einmal sinnvoll, die Zahlen, die die AfD in ihrem Antrag nennt, differenziert zu betrachten. Das möchte ich gerne tun.
Es gibt keine bundesweite offizielle Erfassung von Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit. Darüber, ob man eine solche braucht, kann man diskutieren. Aufgrund der Zuständigkeit der Kommunen bzw. der Länder für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen wäre es aber nahe liegend, dass dort auch die Erhebung der Zahlen stattfindet.
Wenn wir auf Bundesebene über das Thema sprechen, ziehen wir meist die Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe heran; das tut auch die AfD. Die BAG schätzt die Anzahl der Menschen ohne eigene Wohnung in Deutschland tatsächlich auf etwa 860 000 bis 1,2 Millionen. Doch die BAG differenziert im Gegensatz zur AfD. Die AfD versucht, Wohnungslose gegen Flüchtlinge auszuspielen; doch man muss sagen, dass mehr als die Hälfte der sogenannten Wohnungslosen, diese 860 000 bis 1,2 Millionen, die die AfD skandalisiert, Fehlbeleger in Flüchtlingsunterkünften sind, also Flüchtlinge mit Schutzstatus, die eigentlich Anspruch auf eine Wohnung hätten, aber keine finden und deshalb weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften leben müssen. Und diesen Personenkreis will die AfD laut ihrem Antrag in Obdachlosenheimen unterbringen. Das erschließt sich mir nicht. Wenn Sie den Personenkreis nicht meinen, liebe AfD, warum nennen Sie dann diese große Zahl, die diesen Personenkreis einbezieht? Das ist Populismus.
Obdachlosigkeit ist in Deutschland kein Massenphänomen. Wenn der Volksmund von Obdachlosigkeit spricht, ist meist die Straßenobdachlosigkeit gemeint. Das sind die Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben und im Alltag in den Städten zu sehen sind. Die BAG schätzt die Anzahl dieser Personen auf etwa 52 000. Diese Zahl ist in den letzten Jahren gestiegen – das haben wir gehört –, doch auch der Anstieg der von Straßenobdachlosigkeit betroffenen Personen ist durch Migration entstanden. Der Anteil von EU-Bürgern an den Personen ohne jede Unterkunft auf der Straße beträgt laut BAG bis zu 50 Prozent. Das ist erschreckend.
Der Teil des Problems der Wohnungslosigkeit, der auf Zuwanderung beruht – und das ist der Großteil –, ist meines Erachtens daher stark vom Rest der Wohnungslosigkeit zu unterscheiden, sowohl was die Gründe für die Wohnungslosigkeit als auch die Lösungsansätze betrifft. Ich denke, ähnlich wie meine Vorredner, das ist kein baurechtliches Problem.
Eines gilt allerdings für alle: Obdachlosenheime statt Flüchtlingsheime zu bauen, hilft keinem Fehlbeleger. Das hilft weder den Menschen noch der Statistik. Außerdem steht es ja jeder Kommune frei, zum Beispiel mit dem Bauleitplanverfahren Voraussetzungen für Obdachlosenunterkünfte zu schaffen.
Sicher kann man darüber hinaus an der Situation der Wohnungslosen noch einiges verbessern. Der Neubau, das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum ist dabei die Grundlage. Wir haben mit unserer Koalition einiges auf den Weg gebracht. Auch bei der sozialen Wohnraumförderung haben wir noch eine Schippe draufgelegt. Die Vorlage liegt jetzt im Bundesrat. Der Appell ist heute schon ein paarmal ergangen: Helfen Sie im Bundesrat dabei mit, dass diese Beschlüsse durchkommen, damit wir unsere Wohnraumoffensive endlich starten können.
Aber auch bezahlbare Mieten müssen bezahlt werden. Da sind wir auch schon beim Kern des Problems. Die Wohnungslosigkeit von Deutschen beruht häufig gerade nicht auf fehlendem Wohnraum, sondern hat andere Gründe, etwa soziale und psychosoziale Ursachen. Das heißt, die Gründe der Wohnungslosigkeit sind im Gegensatz zu den von zugewanderten Wohnungslosen höchst individuell. Die Menschen brauchen spezielle Hilfe zur Problemlösung, sei es zur Prävention, sei es die Beratung vor Ort, nicht durch Änderungen im Baurecht.
Will man also etwas gegen Obdachlosigkeit tun und den betroffenen Menschen wirklich helfen, dann müssen wir den Kommunen helfen. Wir müssen die Menschen, die in Obdachlosigkeit gelangt sind, beraten oder auch im Rahmen der Prävention dafür sorgen, dass die Menschen gar nicht erst in diese missliche Lage kommen.
Da, denke ich, lohnt sich wieder mal ein Blick nach Bayern. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Aktionsplan „Hilfe für Obdachlosigkeit“ angekündigt und plant eine Stiftung „Obdachlosenhilfe Bayern“, um die Kommunen bei der Aufgabe zu unterstützen. Im Entwurf für den Doppelhaushalt sind dafür fast 10 Millionen Euro vorgesehen. Ich denke, das ist ein Statement. Alle anderen hier vertretenen Parteien, die in den Ländern in der Verantwortung sind, könnten sich Bayern als Beispiel nehmen, um der Obdachlosigkeit entsprechend entgegenzutreten.
Herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.