Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesem Pult zu sprechen, ist eine Ehre. Es ist ein Privileg, das Menschen bei Wahlen einem Abgeordneten bzw. einer Abgeordneten verleihen. Aber diese Demokratie besteht nicht nur aus diesem Rednerpult oder diesem Reichstag. Sie besteht aus Menschen, die die Verfassung ehren und sie schützen wollen. Unsere Demokratie ist so stark, dass sie keine Feinde fürchtet, ja sie sogar in dieses Haus hineinlässt. Eine Partei, die zu Recht ins Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz geraten ist – ins Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz geraten ist! –, sollte Demokratie und verfassungsmäßige Ordnung lernen und nicht versuchen, das Volk über seine Macht zu belehren.
Angesichts meiner Redezeit erspare ich Ihnen jetzt – das habe ich Ihnen hier schon mehrmals vorgelesen –, Artikel 20 der Verfassung zu zitieren. Sie haben alle so schöne Schubladen; da ist die Verfassung drin. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie, bevor Sie das nächste Mal einen Gesetzentwurf schreiben, diese Verfassung auch einmal lesen.
Immer wenn ich „AfD“ und „Demokratie“ auf der Tagesordnung lese, denke ich mir: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal – die Verfassung lesen.
Unser Grundgesetz sieht Parteien und das Parlament in Bund und Ländern als Orte der Veränderung. Unsere Verfassung ist auch dem gesellschaftlichen Wandel zugänglich. Die mündige Bewegung zahlreicher junger Menschen, die sich für Klimaschutz einsetzen, die Debatte über das Wahlalter und Staatsziele sind damit einhergegangen. Die SPD hat diese verfassungsmäßige Ordnung, die Parteiendemokratie und diesen gesellschaftlichen Wandel, den uns die jungen Menschen da draußen auch aufgetragen haben, als Taktgeber für Veränderungen genommen.
Wir versuchten, diese Verfassung und unsere Ordnung durch direkte Demokratie, durch plebiszitäre Elemente zu ersetzen, haben allerdings nie die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht, weder in Regierungszeiten noch in Oppositionszeiten. Das heißt: Uns als Sozialdemokraten kann man nicht vorwerfen, dass wir in der Opposition etwas gefordert haben, was uns gefällig schien, und in der Regierung das nicht umgesetzt haben. 2002, 2006 und 2013 – im Parlament und auch in Koalitionsverhandlungen mit unseren Freunden aufseiten der Union – ist es uns nicht gelungen, eine notwendige Mehrheit für direkte Demokratie zu erzielen.
Das ist sehr bedauerlich. Da würde ich mir mehr Bewegung auch von der Union wünschen.
Ich komme zurück zu den Entwürfen von damals, über die ich geredet habe – da war auch ein Entwurf von den Linken von 2010 dabei; im Sinne der Absicht und im Sinne der direkten Demokratie nenne ich den gerne auch –: Sie von der AfD haben all diese Initiativen und Entwürfe so elendig schlecht kopiert und zusammengeklempnert, dass man in diesem Parlament selbst bei bestem Willen und bei edelstem Willen, die direkte Demokratie einzuführen, diesem elendig zusammengeklempnerten Gesetzentwurf nicht zustimmen kann.
Unsere Demokratie und das Wahlrecht waren oft Gegenstand von Debatten in dieser Wahlperiode. Fragen wie das Wahlalter, die Größe des Bundestages, die Anzahl der Mandate, Parität, aber auch die Arbeitsweise des Parlamentes und wie wir mit Mitwirkung der Menschen draußen im Land umgehen wollen, sind hier zahlreich und gut und, wie ich finde, sehr konstruktiv diskutiert worden.
Wir haben auch eine Kommission verhandelt. Wir haben abschließend mit der Opposition, wie ich finde, auf einer sehr guten Geschäftsgrundlage eine Wahlrechtskommission in Erfüllung des Auftrages des Bundeswahlgesetzes verhandelt. Jetzt sollten die Kollegen von der Union mir zuhören – auch in der ersten Reihe –: Wenn man eine Wahlrechtskommission verhandelt und Prokuristen losschickt, dann sollte man diesen Prokuristen am Ende des Tages auch folgen. Wenn wir eine Wahlrechtskommission hätten, müssten wir uns nicht mit solch billigen Anträgen abgeben, sondern könnten tatsächlich die wichtigen Fragen des Wahlrechtes und unserer Demokratie auch in solchen Kommissionen erörtern.
Direkte Demokratie und vermeintliche Transparenz oder vermeintliche unanfechtbare Entscheidungen des Volkes brauchen Vertrauen, sie brauchen Akzeptanz, damit sie auch zu Rechtsfrieden führen. So wie es eine Mehrheit und eine Minderheit im Deutschen Bundestag geben kann, so kann es diese auch bei Volksentscheiden oder Volksabstimmungen geben.
Das heißt, wir verändern und vergrößern nur die Verantwortungsgemeinschaft. Wichtiger ist – unabhängig davon, ob das Parlament oder das Volk eine Entscheidung getroffen hat – das Vertrauen in die Entscheidung und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung; Vertrauen darin, dass sich alle Beteiligten auch an das Ergebnis gebunden fühlen, und Nachvollziehbarkeit, dass die Mehrheit gegenüber der Minderheit auch die faire Chance eingeräumt bekommt, zur Mehrheit zu werden. Die SPD hat die Entwürfe, die sie ins Parlament eingebracht hat, immer mit dieser Balance versehen.
Ihr Entwurf ist eine schlechte Kopie.
Aber vom Bundesamt für Verfassungsschutz werden Sie für weitaus mehr auf dem Zettel geführt als nur für elendiges, schlechtes Zusammenklempnern von irgendwelchen Gesetzentwürfen. Das Ergebnis werden wir bald zur Kenntnis nehmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende, liebe Kolleginnen und Kollegen.