Herzlichen Dank. – Herr Präsident, ich hoffe, Sie lassen mir gegenüber auch die Toleranz so gewähren, wie Sie gerade Herrn Müller gewährt worden ist.
Die Selbststilisierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, als gute oder bessere Demokraten, auch in Abgrenzung zu anderen, denen man die demokratische Einstellung abspricht, gehört in diesem Haus zum politischen Alltag.
Diese verbalen Übungen stehen allerdings im krassen Gegensatz zur demokratischen Tat. Mit der Tat sind hier nicht nur diejenigen gemeint, die unter der Tarnkappe des Antifaschismus diese Demokratie gerne zusammenschlagen würden und ihre Fähigkeit hierzu bei vielen Anlässen unter Beweis stellen. Gemeint sind auch die, die aus Gründen des Eigennutzes nicht bereit sind, Direktmandate, die mit 25 Prozent der Wahlkreisstimmen errungen werden, und Ausgleichsmandate, hinter denen gar keine Wählerstimmen stehen, abzuschaffen.
Gemeint sind auch die, welche zulassen, dass die EU als Hybrid eines völkerrechtlichen Vertrages sich selbst ermächtigt – mit allen ihren Rechtssetzungsakten –, auch die Verfassungen der Nationalstaaten außer Kraft zu setzen. Dies erleben wir gerade wieder beim sogenannten Eigenmittelbeschluss der EU, der den Kern der verfassungsrechtlich geschützten Budgethoheit dieses Parlamentes aushöhlt – und Sie werden dem zustimmen. Diese Rechtslage hat der EuGH ohne primärrechtliche Grundlage frei erfunden – das ist übrigens schon lange her, basierte damals auf dem EWG-Gesetz; aber es macht die Sache nicht besser – und zu geltendem Recht erklärt. Das bedeutet: Unser Grundgesetz steht unter dem Vorbehalt der Legislatur der EU-Organe und unter der Judikatur des EuGH.
Bei Jubiläen wird das Grundgesetz als tolle Verfassung gepriesen. Es wird jedoch verschwiegen, dass es sich in Wahrheit in einem progredienten Auflösungsprozess befindet, und dies mit jeder Übertragung von Hoheitsrechten an eine Staatengemeinschaft umso mehr. Viele stellen sich freudig erregt sogar den Exitus des Grundgesetzes vor, damit das Projekt des Weltstaates endlich vorankommt.
Höchste Zeit also, den eigentlichen Souverän, das Staatsvolk, in seine vollen Rechte einzusetzen. Das und das allein wollen wir, die AfD, mit dem Instrument der direkten Demokratie auch tun. Alle anderen Spekulationen über Zweifel am Parlamentarismus sind frei erfunden und so wahr wie die Glaubwürdigkeit derer, die sie hier vortragen.
Die demokratische Tat ist also gefordert, und nicht das Lippenbekenntnis. Der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD will die notleidende Demokratie festigen und dem Grundgesetz endlich Elemente hinzufügen, die offenkundig fehlen: Volksbefragungen, obligatorische und fakultative Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Für alle, die sich vor so viel Demokratie fürchten, sei hinzugefügt: Die große Wirkung, so die Schweizer Erfahrung, entfaltet gar nicht die Volksabstimmung selber, etwa über bereits verabschiedete Gesetze, wie in unserem Gesetzentwurf in Artikel 75 Absatz 3 Grundgesetz vorgesehen, sondern die Tatsache, dass es dieses Institut gibt.
Regierungspolitik wird allein dadurch besonnener und partizipativer, dass die Möglichkeit besteht, eine törichte Gesetzgebung durch Volksabstimmung anzugreifen.
Tun Sie also etwas Gutes für dieses Land, und lassen Sie uns eine offene Diskussion zum Thema „Demokratie braucht Volksabstimmung“ führen!
Herzlichen Dank.