Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Scheuer, Europa ist ja eine Rechts- und Wertegemeinschaft. Was wir derzeit an den Grenzen erleben, ist ein Stresstest für den freien Personen- und Warenverkehr. Meine Sorge ist, dass wir aus dem ersten Lockdown nicht gelernt haben. Es gibt nämlich keine gemeinsame Test-, Impf- und vor allem Einreisestrategie. Gerade an der Grenze zu Frankreich muss ich eben erleben, dass Deutschland hier unilateral Entscheidungen fällt. Einen Tag vorher erfahren Tausende Pendler, dass sie einen Test brauchen; der Server für die Einreiseunterlagen funktioniert nicht; Unternehmen bauen Testkapazitäten auf, zu denen man aber nicht gelangt, da es nicht legal ist, über die Grenze zu fahren; und Bus- und Bahnverbindungen werden von einem auf den anderen Tag abgesagt.
Deswegen meine Frage zum Beförderungsverbot – das steht in § 1 der Coronavirus-Schutzverordnung –: Wie kann es denn sein, dass von zwei Menschen, die im gleichen Dorf hinter der Grenze wohnen – der eine ist Deutscher und der andere ist Franzose – und die beide zur ZF nach Saarbrücken müssen, nach Recht und Gesetz der eine Bus und Bahn nutzen darf und der andere nicht? Das Beförderungsverbot gilt nämlich nicht für Deutsche. Ist das eine sinnvolle Regelung, oder ist das nicht auch Gift für den sozialen Frieden und auch Gift für Europa?