Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hat es in allen Legislaturperioden vorher noch nicht gegeben, dass es ein Ordnungsgeld geben muss für Verstöße von Abgeordneten gegen die Hausordnung außerhalb dieses Plenarsaals. Jetzt ist das leider so. Die Vorgänge, die wir im November, aber auch im Sommer erlebt haben, zwingen uns dazu, auch über diese Regelung zu diskutieren und sie einzuführen. Deswegen ist das, was wir hier heute vorschlagen und beschließen werden – hoffentlich mit breiter Mehrheit – auch der richtige Weg; denn dieses Parlament soll handlungsfähig sein.
Das Parlament ist ein Ort für die Auseinandersetzung mit Worten, mit Argumenten, im Diskurs auch streitig, aber nicht durch Bedrängen von Kolleginnen und Kollegen, durch Nötigen, durch Filmen, was dazu führt, dass man irgendwann in diesem Haus eine Stimmung, ein Klima der Angst hat. Das kann nicht das Ziel sein.
Ich wundere mich schon sehr – bei der AfD nicht so –, dass Sie, lieber Kollege Straetmanns – ich schätze Sie wirklich – sagen, der Ausdruck „nicht nur geringfügig“ sei ein unbestimmter Rechtsbegriff und das sei nicht richtig. Frau Kollegin Haßelmann und andere Vorredner haben schon auf das Abgeordnetengesetz hingewiesen. Aber wenn Sie einfach nur mal „unbestimmter Rechtsbegriff“ und „nicht nur geringfügig“ googeln, dann kriegen Sie seitenweise Gesetze, wo dieser unbestimmte Rechtsbegriff geregelt ist.