Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Richtlinie des Rates vom Dezember 2019 und zur Richtlinie vom Juli 2020 liegt nunmehr für die Verbrauchsteuern vor. Deutschland ist verpflichtet, diese Struktur- und Systemrichtlinien umzusetzen. Daraus erfolgen weitreichende Änderungen und die Verkomplizierung des Verbrauchsteuerrechts. Mit erheblichem finanziellen Mehraufwand für Wirtschaft und Verwaltung, besonders für den Zoll, ist zu rechnen.
Leider ist wieder einmal kein Bürokratieabbau von dieser Bundesregierung zu erwarten. Gepriesen seien die Briten, die sich diesem ganzen Wust entzogen haben!
Die Digitalisierung der Zollerklärung ist positiv, weniger Zettelwirtschaft für die Unternehmen. Auch die Vereinheitlichung der bisherigen IT-Systeme wie Stromboli, Biber und Tiger bieten Vorteile.
Allerdings ergibt sich eine Mehrarbeit für den Zoll ohne entsprechende digitale Ausstattung und Personalaufwuchs im EP 08. Die Zollverwaltung besteht aus der Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Bonn, 42 Hauptzollämtern und 252 Zollämtern sowie 8 Zollfahndungsämtern. Rund 39 000 Mitarbeiter sind beim Zoll beschäftigt. Wie viele zusätzliche Stellen müssen wohl geschaffen werden, um die neuen Aufgaben zu bewältigen? Welche Minderausgaben und Verbesserungen werden durch die geplante Digitalisierung der Verbrauchsteuererfassung erzielt? Wie werden die digitalen Vorgänge gesichert? Welchen Schutz gibt es vor Hackerangriffen? Was geschieht bei einem Blackout?
Die AfD möchte jedoch grundsätzlich den Steuerzahler entlasten. Ein neues Steuersystem analog den Vorschlägen Professor Kirchhofs von 2011 – lang, lang ist’s her – wäre wünschenswert.
Leider ist davon nur zu träumen. Wenn die Bundesregierung schon nicht gewillt ist, eine große Steuerreform durchzuführen und die 36 Steuerarten auf wenige zu reduzieren, wäre ein erster positiver Schritt die Abschaffung der Bagatellsteuern.
Zu diesen gehören die Schaumweinsteuer mit einem Aufkommen von 377 Millionen Euro, eingeführt zu Kaiserzeiten zur Finanzierung der Flotte, die Alkopopsteuer mit 1 Million Euro, die Zwischenerzeugnissteuer mit 17 Millionen Euro, die Luftverkehrsabgabe als Lenkungssteuer, 2018 eingeführt, mit 1,2 Milliarden Euro und besonders die Kaffeesteuer, eingeführt im Juli 1953, mit einem Aufkommen von 1 Milliarde Euro.
Kaffee ist schon lange kein Luxusprodukt mehr wie im 18. Jahrhundert, sondern zählt heute als gängiges Nahrungsmittel; das haben Sie selber auch gesagt. Die Kaffeesteuer kennt sogar zwei Steuersätze, für Röstkaffee und löslichen Kaffee, und wird zusätzlich der Umsatzsteuer unterworfen, eine unzulässige Steuer auf Steuer.
In Europa erheben nur noch Deutschland, Belgien, Dänemark, Litauen, Norwegen und die Schweiz diese Steuer. Es wird höchste Zeit, dass diese Steuer, deren Erhebung teurer ist als das, was sie bringt, abgeschafft wird. Es gab in der Vergangenheit die Abschaffung verschiedenster Verbrauchsteuern: die Speiseeissteuer – wer erinnert sich noch? –: 1972, Essigsäuresteuer: 1980, Zündwaren- und Spielkartensteuer: 1981, Leuchtmittelsteuer: 1993, Teesteuer: 1993, Salzsteuer: 1993 -
– eben –, auch abgeschafft. Bei Steuern und Abgaben ist Deutschland Spitzenreiter und hat laut OECD selbst Belgien vom Spitzenplatz verdrängt.
Ich komme zum Schluss. Also, liebe Bundesregierung: Tun Sie endlich einmal etwas für den Steuerzahler. Auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist: Es entlastet den Bürger. Er wird immer noch viel zu sehr geschröpft. Mit Mut voran! Wir enthalten uns bei diesem Gesetz.