Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kritischer Geist ist immer gut, weil man nur aus kritischem Geist heraus Situationen verbessert; aber zwingender Teil des kritischen Geistes ist auch selbstkritischer Geist. Verehrte Frau Aschenberg-Dugnus, ich darf mich auf den eben genannten schleswig-holsteinischen Gesundheitsminister beziehen; wir als Union wissen natürlich, dass wir in Schleswig-Holstein auch mit in der Miete sind. Im Reaktionsnetzwerk Deutschland ist am 3. März zu lesen:
AstraZeneca-Impfstofflager werden immer voller. Die Impfzentren stehen leer. – Man müsse ja auch Impfdosen für die Zweitimpfung zurückhalten, hieß es bislang entschuldigend von der Landesregierung in Schleswig-Holstein.
Jetzt wird bekannt: CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn riet den Ländern schon Mitte Februar, alle AstraZeneca-Impfdosen so schnell wie möglich für Erstimpfungen auszukehren. In Schleswig-Holstein sorgten aber vor allem Computerprobleme des Kieler Gesundheitsministeriums dafür,
dass der Impfstoff trotzdem liegen blieb. So weit das Reaktionsnetzwerk Deutschland vor wenigen Tagen.
Kritik ist gut, aber Selbstkritik ist auch gut.
Ich stelle einen bemerkenswerten Kontrast fest zwischen dem, was ich von Ihnen höre, und dem Beschluss, den die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 6. November letzten Jahres mit 16 : 0 gefasst hat. Der Beschluss war einstimmig: einschließlich Schleswig-Holstein, einschließlich Rheinland-Pfalz, einschließlich dem dritten Bundesland, in dem die FDP an der Regierung beteiligt ist, Nordrhein-Westfalen. Dieser Beschluss lautete – ich zitiere:
Das BMG erarbeitet derzeit zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ein standardisiertes Modul zur Terminvereinbarung für alle Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams.
Was ist dann passiert? Die Bundesländer wollten doch lieber ihre eigenen Wege gehen – jedes Bundesland für sich. Das gilt für Rheinland-Pfalz – dort wird ein eigenes vom Ministerium getragenes System angewendet –; das gilt, wie wir eben gehört haben, für das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein, und das gilt auch zum Beispiel für Baden-Württemberg, wo ebenfalls ein eigenes vom Sozialministerium entwickeltes System genutzt wird.