Ich glaube, dass es quasi fast einen Paradigmenwechsel bei den uns zur Verfügung stehenden Tests gegeben hat. Wir haben neben den PCR-Tests schon eine ganze Weile die Antigenschnelltests. Aber bei näherer Betrachtung zeigt sich: Trotz aller Pilotversuche, trotz aller Möglichkeiten, dass sie auch von nicht medizinisch geschulten, sondern nur kurz geschulten Menschen durchgeführt werden können, haben sie sich letztlich nicht durchgesetzt. Ich will das nicht bewerten. Aber durch die Selbsttests haben wir jetzt eine neue Situation. Für diese Selbsttests werden jede Woche noch weitere Präparate zugelassen, sodass man in endlicher Zeit darüber sprechen kann, dass sie ausreichend zur Verfügung stehen. Wir müssen die Selbsttests jetzt erst einmal prioritär für die Kitas und Schulen verwenden. Leider ist es auch hier heute noch nicht so, dass dort eine flächendeckende Testung zweimal die Woche stattfindet.
Wir haben zweitens mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verabredet, dass sie uns bis Anfang April eine Statistik über die Beteiligung an den Tests in den Betrieben vorlegen. Die ist absolut notwendig. Die Bundesregierung hat gesagt: Wenn das Monitoring der Arbeitgeber, aber auch unser eigenes Monitoring zeigt, dass es nicht ausreicht, werden wir Anfang April entscheiden, ob wir regulatorische Maßnahmen im Sinne der Arbeitsschutzverordnung noch durchführen müssen. – Es wird also zeitnah erfolgen. Ich halte die Tests in den Betrieben für außerordentlich wichtig. Die Bestätigung über diese Tests kann dann auch verwendet werden, um bestimmte Zugangsmöglichkeiten im sonstigen Leben zu bekommen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Das Dritte sind die Testzentren, wo jedem Bürger und jeder Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland jede Woche mindestens ein Test zur Verfügung steht.
Ich will noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, auch wenn ich meine Zeit überzogen habe, dass das, was man zum Beispiel jetzt in Tübingen macht, überall in Deutschland gemacht werden könnte – dem steht nichts entgegen –, wir aber ausdrücklich vereinbart haben, bestimmte einzelne Testgebiete in den Bundesländern auszuweisen, um das zu erproben.