Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die politische Hygiene in Deutschland ist unter die Räder gekommen. Sie ist zum einen unter die Räder gekommen, was die Korruptionsfälle in den Altparteien angeht: nahezu täglich neue Fälle nimmersatter Altparteienkarrieren, zu denen Dutzende Fälle in der Vergangenheit hinzukommen. Die politische Hygiene ist aber auch unter die Räder gekommen, wo es um unsere Meinungsfreiheit geht, eines unserer zentralen Grundrechte. Und dieses zweiten Problems nehmen wir uns von der AfD mit unserem Gesetzentwurf an.
Zitat: „Ich garantiere die Freiheit der Rede, aber nicht die Freiheit nach der Rede.“ Diese Aussage wird dem afrikanischen Despoten Idi Amin zugeschrieben. Die Aussage – Zitat –: „Sie können in Deutschland eigentlich alles sagen. Man muss dann manchmal halt mit Konsequenzen rechnen“, stammt von einer zunehmend erfolglosen Sportmoderatorin des zwangsfinanzierten deutschen Rundfunks. Beide Aussagen oder Drohungen weisen Bezüge zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland auf. Dieser Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland ist schlecht. Er ist verdammt schlecht.
Unser Grundgesetz formuliert in Artikel 5 Absatz 1 – Zitat –:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.
Wie kann es also trotzdem sein, dass in den sozialen Medien gelöscht, zensiert und blockiert wird, dass die Schwarte kracht, dass sogar Reden von Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelöscht und gesperrt werden und dass dem Löschmassaker von Facebook, Twitter, Instagram und Co weltweit pro Jahr über 100 Millionen Meinungen, in Deutschland etwa 20 Millionen, zum Opfer fallen, wobei das Wachstum in letzter Zeit exponentiell verlief?
Wie sind also diese Löschorgien mit der klaren Verfassungslage, die ich ja gerade mit Artikel 5 des Grundgesetzes zitiert habe, in Einklang zu bringen? Ganz einfach: Unser Grundgesetz bindet nur den Staat und nicht etwa Facebook und Co. Und weil unser Staat das weiß, hat er die Zensur ausgelagert, sozusagen privatisiert. Facebook und Co machen da, jedenfalls unterstützt durch milliardenschwere und steuergeldfinanzierte Regenbogenprogramme der bunten Zivilgesellschaft, der Amadeu-Antonio-Stiftung und anderer dubioser Akteure, gerne mit.
„Hass“ und „Hetze“ sind die Zensurwerkzeuge von heute und von gestern.
Die „Hetze“ erlebt aktuell eine Renaissance. Man kannte sie aus der Gott sei Dank untergegangenen DDR. Dort gab es die Boykotthetze und die staatsfeindliche Hetze – immer wieder gerne benutzt als inhaltsleerer Kampfbegriff gegen kritische Geister und gegen die Opposition. Und „Hass“ – mag er auch nichts Schönes sein – ist in Deutschland nicht verboten, zumal ihn jeder anders definiert.
Meine Damen und Herren, wir von der AfD haben dieses massive Zensur- und Verfassungsproblem erkannt. Wir wollen zurück zu den freiheitlichen Wurzeln der sozialen Netzwerke.
Ursprünglich – wir erinnern uns etwa 15 Jahre zurück – sollten die sozialen Netzwerke dazu dienen, Meinungen zusammenzutragen – ohne Zensur! Dafür haben sie ein Privileg erhalten: Sie haften nicht für das, was auf ihnen verbreitet wird. – Heute haben sich diese Netzwerke allerdings hin zu einem zensierenden Medium entwickelt: Sie greifen massiv in die Meinungsvielfalt ein und sind keine Plattformen mehr. Und deshalb ist deren Haftungsprivileg auch nicht mehr zeitgemäß.
Wir wollen daher, dass sich die sozialen Medien entscheiden, ob sie eine Plattform sind und alles zulassen. Wobei unter „alles“ natürlich nicht das fällt, was strafrechtlich relevant ist. Dass dagegen vorgegangen werden muss, darin sind wir uns, denke ich mal, alle einig. Sie müssen sich also entscheiden: Sind sie eine Plattform und lassen all das zu, was nicht strafrechtlich relevant ist, oder möchten sie ein Medium sein, das zensiert, was ihnen nicht gefällt, das zensiert, was dem Staat nicht gefällt, und was nur dazu dient, Wohlfühlphrasen zu verbreiten.
Wie gehen wir von der AfD das Problem nun an? Wir schlagen zwei Änderungen in § 7 des Telemediengesetzes vor:
Erstens eine klare Entscheidung von den sozialen Netzwerken: Wollen sie eine Plattform sein? Dann gibt es das Haftungsprivileg. Oder wollen sie mehr Medium sein? Dann gibt es kein Haftungsprivileg mehr.
Zweitens wird vorgeschlagen, dass Plattformen mit marktbeherrschender Stellung im Sinne des § 18 des GWB ausschließlich strafrechtlich Relevantes löschen dürfen, widrigenfalls – und das ist auch noch eine weitere Neuerung – machen sie sich schadensersatz- und entschädigungspflichtig.
Meine Damen und Herren, mit diesen beiden Änderungen sollte es uns allen gelingen, einen entscheidenden Schritt in Richtung Meinungsfreiheit zu gehen, also zurück zu den Wurzeln der Freiheit des Netzes. Das Meinungs- und Zensurmassaker muss beendet werden. Unser Gesetzentwurf weist dazu einen guten Weg, weshalb ich von hier aus um Zustimmung bitte. Und ich bitte, festzuhalten, dass ich fünf Sekunden vor der Zeit fertig bin.
Vielen Dank.
Deshalb wird nächster Redner der Kollege Dr. Volker Ullrich sein, der damit aufrückt. Normalerweise, Herr Kollege, reden Sie ja zum Schluss; aber jetzt sind Sie schon ganz weit vorne.