Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, Sie hätten dazugelernt. Auch als Sie am späten Abend des 30. Juni 2017 über das unsägliche Zensurgesetz, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, abgestimmt haben, war kaum noch einer von Ihnen in diesem Hohen Hause anwesend.
Der Bundestag war eigentlich gar nicht mehr beschlussfähig. Aber das hat Sie nicht allzu sehr gestört. Mit rund 50 Abgeordneten beschlossen Sie die Abschaffung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken.
Die Betreiber sozialer Netzwerke sind nun verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit offensichtlich rechtswidrige Beiträge zu löschen.
Tun sie das nicht, drohen Geldstrafen in Millionenhöhe. Was „offensichtlich rechtswidrig“ ist, wird dabei nicht definiert.
Damit wurde das Strafrecht privatisiert. Jetzt entscheiden nicht mehr Richter darüber, was strafbar ist und was nicht. Nein, privatwirtschaftliche Unternehmen und ihre Mitarbeiter werden zu Richtern über die Meinungsfreiheit.
Die Rechtsprechung wurde ausgerechnet von unserem Justizminister outgesourct. Eines ist sicher: Aus Angst vor den horrenden Geldstrafen werden die Unternehmen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig löschen.
Damit ist das NetzDG nichts anderes als Zensur, und die ist nach Artikel 5 Grundgesetz verboten.
Zudem mangelt es für von Sperrungen betroffene Nutzer an klaren Einspruchsmöglichkeiten. Unzählige User, darunter angesehene Publizisten, werden ohne Angabe von Gründen gelöscht und gesperrt. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, um Einspruch zu erheben, der hat eben Pech gehabt. Herr Maas und seine Kollegen, die dieses unsägliche Gesetz in Kraft gesetzt haben, behaupten, es ginge um Hass und Hetze. Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich: Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke im Internet haben sich neben Zeitungen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitere Plattformen des Pluralismus und des Meinungsaustausches entwickelt, die zu traditionellen Medien in Konkurrenz treten. Doch im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der vor allem zu einem Spielplatz der Parteien verkommen ist
und den die Bürger mit rund 8 Milliarden Euro im Jahr zwangsfinanzieren müssen, sind die sozialen Netzwerke durch finanzielle und politische Unabhängigkeit gekennzeichnet.
Genau das ist das Problem für Sie: Es geht nicht um das Aufspüren von Straftätern oder Straftaten. Nein, Sie, Herr Maas, wollen die Diskurshoheit zurückgewinnen, die von den parteikontrollierten Medien in die freien sozialen Netzwerke abgewandert ist.
Sie haben schlicht Angst vor einer freien und ehrlichen Debatte über die wahren Probleme unseres Landes. Sie, Herr Maas, und all die, die diesem Gesetz zugestimmt haben, sind nicht in der Lage, echte Meinungsfreiheit zu akzeptieren.
Das ist verständlich; denn das ist unter Linken so üblich. Ein Blick in die Geschichte des Sozialismus beweist das eindrücklich.
Übrigens sind wir von der AfD nicht die Einzigen, die der Meinung sind, dass dieses Gesetz eine Schande für Deutschland ist.
Die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 19. Juni 2017 haben den Verrat am Bürger offengelegt. „Reporter ohne Grenzen“ sprach davon, dass das Gesetz gänzlich ungeeignet sei, um die sogenannte Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu unterbinden. Stattdessen griffen die Maßnahmen des NetzDG unverhältnismäßig stark in die Presse- und Meinungsfreiheit ein
und könnten die Kommunikationsfähigkeit im Internet nachhaltig beschädigen.
Diese Kritik teilt der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye. Ja, selbst die Vereinten Nationen haben sich hier eingeschaltet, weil das Gesetz eine solche Ungeheuerlichkeit ist.
Auch der Wissenschaftliche Dienst dieses Hauses legt zahlreiche Mängel und handwerkliche Fehler des Gesetzes offen.
In seiner Ausarbeitung hat er Heiko Maas bescheinigt, dass sein Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Bedenken und Einsprüche haben Sie ignoriert. Sie haben das Gesetz trotz dieser fundierten Kritik verabschiedet.
Eines der wichtigsten Elemente unseres Grundgesetzes ist die Meinungsfreiheit, der Meinungsstreit in der öffentlichen Debatte.
Nur der Austausch verschiedener und damit kontroverser Meinungen gewährleistet und sichert den Pluralismus. Ja, nicht alle Meinungen sind bequem. Aber wir müssen sie trotzdem ertragen. Das ist Demokratie.
Werte Kollegen, die AfD gibt Ihnen die Gelegenheit, sich weiter zu dieser Demokratie zu bekennen und den Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit zurückzunehmen. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in private Hände, sondern in die öffentlicher Gerichte.
Wer anerkennt, dass die Freiheit und damit auch die Meinungsfreiheit unser höchstes Gut ist, der kann nur mit uns für die ersatzlose Aufhebung dieses Gesetzes stimmen.
Vielen Dank.