Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor meiner Zeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages war ich 25 Jahre in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Wasserbauer und Bautechniker beschäftigt. Wir haben Uferböschungen saniert und wasserbauliche Anlagen repariert und damit dafür gesorgt, dass die Wasserstraßen schiffbar geblieben sind.
Dabei haben wir stets die Güterschifffahrt im Blick gehabt. Die Güterschifffahrt auf unseren Flüssen und Kanälen bildet seit Jahrhunderten die Grundlage für Handel und Industrie. Die großen Handels- und Industriemetropolen in unserem Land sind auf leistungsfähige Wasserstraßen angewiesen. Daher beruht auch unser Wohlstand zu einem großen Teil auf unseren Wasserwegen.
Aber unsere Flüsse und Kanäle können noch mehr: Sie dienen der Erholung, dem Tourismus, dem Sport, und sie sind ein bedeutender Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Auch hierfür muss sich jemand zuständig fühlen. Bisher haben das die Länder gemacht, aber nur unzureichend. Deshalb ist es richtig und gut, dass der Bund jetzt diese Verantwortung übernimmt.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf bekommt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Behörde des Bundesverkehrsministeriums einen deutlichen Aufgabenzuwachs. Zukünftig ist die Behörde auch zuständig für Freizeitschifffahrt und sorgt dafür, dass die Gewässer so beschaffen sind, dass die Lebensräume für Pflanzen und Tiere erhalten bleiben.
Wir als Deutscher Bundestag haben dafür gesorgt, dass im Verkehrshaushalt mehr Personal und mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Ich habe allerdings große Sorge, ob das im Bundesverkehrsministerium genauso umgesetzt wird, wie Herr Ferlemann es eben gesagt hat. Die Wasserstraßen in Deutschland leiden seit Jahren unter einem massiven Sanierungsstau. Schleusen, Wehre, Ufer, Brücken müssen dringend saniert werden. Weder Bundesverkehrsminister Scheuer noch der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt leisten aus meiner Sicht einen hinreichenden Beitrag dazu.
Einige Beispiele aus Schleswig-Holstein: Seit etlichen Monaten sind Schleusentore am Nord-Ostsee-Kanal kaputt, und sie sind noch nicht einmal zur Sanierung ausgeschrieben. Sorgen Sie dafür, dass diese Ausschreibungen kommen! In Geesthacht streitet man sich darüber, wer für die Schiffsaufstiegsanlage zuständig ist; meistens sind es Juristen und keine Wasserbauingenieure.
Ein anderes Beispiel, aus Nordrhein-Westfalen: Seit drei Jahren werden Nischenpoller an der Schleuse in Marl am Wesel-Datteln-Kanal nicht saniert. – Die Liste ließe sich endlos fortsetzen, bis in die Morgenstunden.