Danke, Herr Kollege. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wieder einmal bin ich über einen vorgelegten Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales enttäuscht. Hier trifft mal wieder soziale Augenwischerei auf nicht vorhandene Kompetenz, wie leider üblich im Hause Heil.
Mit diesem sogenannten Teilhabestärkungsgesetz wird die Situation für Menschen mit Behinderungen nicht gravierend verbessert, geschweige denn die Teilhabe gestärkt. Ich sehe hier eine technokratische Umsetzung längst gefasster und daher endlich umzusetzender Beschlüsse und Verordnungen, die zwar Rechtssicherheit in manchen Teilbereichen geben werden, aber für tatsächliche Teilhabe oder gar Inklusion in allen Lebensbereichen keinen großen Schritt vorwärts darstellen.
Lassen Sie mich auf einzelne Teilpunkte eingehen, zum Beispiel auf die lückenhafte Verbesserung im Umgang mit Assistenzhunden. Die Einführung eines Qualitätsstandards für die Ausbildung von Assistenzhunden ist zu unterstützen. Gut, dass Assistenzhunde dann auch dort Zugang erhalten, wo ansonsten allgemeines Hundeverbot herrscht.
Als ein klares Manko sehe ich allerdings, dass keine klare Regelung für die Ermöglichung und Finanzierung eines Assistenzhundes getroffen wurde. Während der Blindenhund anerkannt und größtenteils auch problemlos finanziert wird, sieht das für andere Behinderungen ganz anders aus. Assistenzhunde zum Beispiel für Epileptiker oder für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 helfen, lebensgefährliche Anfälle oder Unterzuckerung zu vermeiden.
Dennoch wird die Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Regel abgelehnt. Bei Kosten von circa 10 000 Euro aufwärts ist die Finanzierung für die Betroffenen natürlich unerschwinglich. Da wünsche ich mir mehr Weitsicht aus dem Bundessozialministerium; denn in der Kosten-Nutzen-Rechnung schneiden Assistenzhunde positiv ab. In diesem Zusammenhang muss ich den Antrag der Fraktion der FDP zu einem Assistenzhundegesetz positiv hervorheben und vollumfänglich unterstützen.
Mit der geplanten Ausbildungsförderung für Menschen mit Behinderung in Werkstätten sowie der Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in SGB II und SGB III wurden wieder einmal kleinschrittige Veränderungen vorgenommen, die in der realen Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderungen allerdings mal wieder keine deutlichen Verbesserungen nach sich ziehen werden.
Eines hat Sozialminister Heils Haus allerdings völlig außer Acht gelassen: die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Das letzte Jahr mit dem ersten Lockdown und dem inzwischen zum Dauerzustand gewordenen zweiten Lockdown hat gerade die Menschen mit Behinderungen besonders hart getroffen, die in Werkstätten gearbeitet haben oder in besonderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben.
Seit einem Jahr können diese Menschen weder ihrer für sie so wichtigen Arbeit nachgehen, noch gibt es irgendwelche Lohnersatzzahlungen für einen sowieso schon am Existenzminimum angesiedelten Hungerlohn. Sämtliche sozialen Kontakte sind auf einem Nulllevel eingefroren. Doch welche Anstrengungen unternimmt Herr Heil für unsere Mitbürger mit Behinderungen? – Die gleichen wie für unsere obdachlosen Mitbürger, nämlich fast keine.
Das Einzige, was an der SPD noch sozial ist, ist die Verstrickung mit Sozialverbänden und Gewerkschaften, wenn es um die lukrative Verteilung von Posten und Ämtern für die Genossen geht.
Herr Heil, Sie wissen genau, dass die Uhr für Ihren Job als Arbeits- und Sozialminister tickt. Sie haben noch genau sechs Monate. Nutzen Sie die Zeit, echte Teilhabe zu ermöglichen, statt 76 Seiten Bundestagsdrucksache für ein Gesetz zu produzieren, dessen Verbesserung und Stärkung der Teilhabe nicht das Papier wert ist, auf dem es steht.
Danke schön.