Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hätte Anfang des Jahres wohl kaum jemand für möglich gehalten, dass wir in kurzem Abstand nacheinander das Lobbyregister einführen und an die Transparenzregeln für Abgeordnete herangehen.
Ich glaube, für unser Hohes Haus kann man sagen: Es ist der Frühling der Transparenz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schlimme Dinge haben manchmal auch ihre guten Seiten. Die allermeisten von uns hätten sich wohl niemals vorstellen können, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages Profit aus der schlimmsten Krise unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg ziehen
oder dass sie sich von einem Drittland bestechen lassen. Man muss es sagen: Der Anlass für die anstehende Reform ist wahrlich besorgniserregend. Ich freue mich aber, dass die Ereignisse nun dazu führen, dass wir endlich mehr Transparenz schaffen können. Wir müssen sicherstellen, dass solche Ereignisse nie wieder vorkommen.
An die Adresse unseres Koalitionspartners möchte ich ausdrücklich sagen: Sie haben richtig reagiert, und dafür haben Sie meine Hochachtung.
Dieser Gesetzentwurf ist aber nicht bloß eine Mahnung an die Abgeordneten. Er ist ein echter Paradigmenwechsel bei den parlamentarischen Transparenzregeln. Unser Gesetzentwurf sieht erhebliche Verschärfungen vor. Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden künftig auf Euro und Cent veröffentlicht. Unternehmensbeteiligungen und die daraus entstehenden Einkünfte werden ab 5 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht. Aktienoptionen werden veröffentlicht. Entgeltliche Lobbytätigkeiten von Abgeordneten werden verboten. Die Annahme von Geldspenden wird verboten. Honorare für Vorträge werden verboten. Und: Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Bundestag für private Zwecke wird ebenfalls verboten. Verstöße gegen die Regeln können mit einem Ordnungsgeld bis zur Hälfte einer Jahresdiät geahndet werden. Verbotene Einnahmen werden an den Bundestag abgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese neuen Regeln sind nicht mehr und nicht weniger als eine Revolution im Parlamentsrecht, und sie gehen natürlich maßgeblich von einer Initiative der SPD-Fraktion aus.
Die bisherigen Transparenzregeln sind außerdem alles andere als transparent. Man findet sie im Abgeordnetengesetz, in den Verhaltensregeln und in den Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln. Am Ende blickt keiner mehr durch, was gilt und wo geregelt ist. Deswegen werden wir sämtliche Transparenzregeln einheitlich im Abgeordnetengesetz regeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um Transparenz geht, passiert immer nur etwas, wenn etwas passiert ist. Das war hier so, und das war beim Lobbyregister so. Das tut aber der Qualität des Gesetzes keinen Abbruch. Besonders erfreulich finde ich es, dass Linke und Bündnisgrüne Miteinbringer sind. Das Parlamentsrecht sollte möglichst immer aus der Mitte des Parlamentes in einem möglichst breiten Konsens gestaltet werden, und genau das tun wir hier. Denn bei den Regeln unseres gemeinsamen Zusammenarbeitens sollte die Demarkationslinie zwischen Regierung und Opposition aufgehoben sein. Deswegen auch mein Dank an die demokratischen Oppositionsparteien für die konstruktive Mitarbeit. Noch besser hätte ich es allerdings gefunden, wenn auch die FDP dabei gewesen wäre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Gesetzentwurf betreten wir mit manchen Regeln Neuland. Manche Regeln können vielleicht auch noch besser werden. Daher – manchmal ist es eine Floskel, aber diesmal gilt der Satz wirklich –: Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss zu diesem Gesetzeswerk.
Ich danke Ihnen.