Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine große Ehre, dem Deutschen Bundestag angehören zu dürfen, und es ist ein Privileg, für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger arbeiten zu können. Es ist klar, dass die Vorfälle der vergangenen Woche einen enormen Vertrauensverlust, insbesondere für unsere Fraktion, bedeutet haben, aber auch für die parlamentarische Demokratie insgesamt, für die Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse und ihre Legitimität. Es ist notwendig, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, um dieses Vertrauen, das verloren gegangen ist, zurückzugewinnen.
Genau dem dienen unsere Vorschläge, und zwar in mehreren Schritten. Ich will auch noch mal sagen, dass in dieser Debatte vieles durcheinandergekommen ist. Wir haben gestern Abend abschließend das Lobbyregistergesetz verabschiedet für entgeltliche Interessenvertretung, nicht nur beim Deutschen Bundestag, sondern auch bei der Bundesregierung. Wir haben es darüber hinaus verpflichtend gemacht und sanktionsbewehrt – ein gutes Gesetz, wie ich finde, das sich auch im internationalen Vergleich absolut sehen lassen kann.
Lieber Herr Bartke, ich hatte nicht den Eindruck, dass sich die Gespräche hingeschleppt hätten. Wir haben ja bereits im letzten Sommer gemeinsam, in Übereinkunft in der Koalition zu diesem Thema gefunden, haben das der Öffentlichkeit auch gemeinsam gesagt. Das darf man, glaube ich, nicht hintanstellen. Dass wir es jetzt noch besser gemacht haben, ist nicht zuletzt auch Ihnen zu verdanken, Herr Dr. Bartke. – Vielleicht erspare ich Ihnen damit den Zwischenruf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja deutlich geworden, dass wir nicht nur Einzelfälle unter die Lupe nehmen möchten, sondern dass wir letztlich umfassend sicherstellen möchten, dass es in Zukunft nicht mehr möglich ist, bestehende Regelungen zu umgehen. Und das bedeutet eben insbesondere, Aktienoptionen oder auch Derivate so wie Einkünfte zu behandeln. Das bedeutet, klarzustellen, dass man dann, wenn man hier im Deutschen Bundestag arbeitet, nicht gleichzeitig für bestimmte Gruppen entgeltlich tätig sein kann. Also, die entgeltliche Interessenvertretung durch Abgeordnete geht nicht.
Auch die Vermischung von Abgeordnetenmandat und persönlichen wirtschaftlichen Interessen darf es nicht geben, darf es auch heute schon nicht geben. Wir werden es aber sanktionsbewehrt machen, und wir werden Abschöpfungsmöglichkeiten schaffen. Damit ist sichergestellt, dass diese Umgehungsmöglichkeiten zukünftig nicht mehr existieren.