Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist in der Tat schade, dass so viele Kolleginnen und Kollegen den Raum verlassen haben. Es ist ein Gesetz, bei dem es sich lohnen würde, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen zuhören würden, vielleicht auch diejenigen, die sich nicht originär mit Finanzpolitik beschäftigen.
Der Fondsstandort Deutschland hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aber im europäischen Vergleich liegen wir noch zurück, und wir schöpfen auch nicht alle Potenziale, die wir haben, aus. Deshalb wollen wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetz vorhandene Barrieren weiter abbauen und den Standort Deutschland noch wettbewerbsfähiger und attraktiver machen, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau abzusenken. Das gehen wir mit dem jetzt vorgelegten Fondsstandortgesetz an – mit regulatorischen, aber eben auch mit steuerlichen Maßnahmen.
Worum geht es? Wir wollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere von Start-ups attraktiver machen und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Start-ups im internationalen Vergleich stärken. Viele junge Unternehmen sind häufig in der Anfangsphase in der Konkurrenz um gute Mitarbeiter noch nicht in der Lage, so hohe Löhne zu zahlen wie bereits etablierte Unternehmen. Wir wollen mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein attraktives Angebot gerade für junge Unternehmen schaffen, damit sie in der Konkurrenz besser bestehen können.
Um den Fondsstandort Deutschland für junge innovative Unternehmen gezielt zu fördern, soll eine Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds zur Finanzierung von Start-up-Unternehmen erfolgen.
Mit dem Gesetz wollen wir außerdem die Richtlinie zum grenzüberschreitenden Fondsbetrieb umsetzen sowie Anpassungen an die Offenlegungs- und Taxonomieverordnungen aus dem Sustainable-Finance-Aktionsplan der EU-Kommission vornehmen.
Darüber hinaus schaffen wir mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Fondsverwalter, erweitern deren Produktpalette und unternehmen weitere Schritte zur Entbürokratisierung. Das führt zu Kostenersparnissen bei Investmentfondsanlegern. Darüber hinaus fördern wir mit diesem Gesetz auch die Digitalisierung der Finanzaufsicht.
Sie sehen: ein Gesetz, das es in sich hat. Wie ich vernommen habe, haben sich die Koalitionsfraktionen heute auch noch darauf verständigt, eine Regelung mit aufzunehmen, wo es um steuerliche Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien geht. Durch eine Gewerbesteueränderung erleichtern wir für Wohnungsunternehmen die dezentrale Erzeugung von Mieterstrom aus erneuerbaren Energiequellen. Das ist etwas, was bisher ein großer Hemmschuh war. Ich finde es gut, dass es gelungen ist, sich darauf zu einigen.
Auch ein weiterer Aspekt soll noch mit in die Beratungen eingebracht werden, nämlich die Frage, wie wir die Akzeptanz von Windparkanlagen erhöhen. Das soll insbesondere dadurch geschehen, dass Standortkommunen einen höheren Gewerbesteueranteil aus dem Betrieb von Windrädern erhalten.
Aber noch mal zurück zum Thema „Fondsstandort und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen“, also zu dem, was den Kern des Gesetzes darstellt. Hier geht es, wie gesagt, darum, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver zu machen. Das erreichen wir insbesondere durch die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags. Und wir lösen das Problem des sogenannten Dry Income. Die Problematik besteht aktuell darin, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vermögensbeteiligung am Unternehmen auf den Arbeitnehmer übertragen wird, Steuer fällig wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Zufluss passiert, noch keine Liquidität vorhanden ist. Wir sagen: Das macht das Ganze unattraktiv. Dem begegnen wir, indem wir die Besteuerung nach hinten schieben; in der Regel wird das der Zeitpunkt der Veräußerung sein. Das heißt, dann, wenn wirklich Geld zufließt, wird besteuert.
Wir glauben, dass das im Wettbewerb um internationale Arbeitskräfte – in diesem Wettbewerb stehen halt auch Start-ups – eine erhebliche Verbesserung darstellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Frage der Finanzierung von Start-ups. Deswegen haben wir vor, im Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen auf Wagniskapitalfonds auszudehnen. Damit wollen wir einen weiteren Anreiz setzen, dass zukünftig mehr Wagniskapitalfonds in Deutschland gegründet werden, die Start-ups in Deutschland und Europa mehr privates Kapital zur Verfügung stellen. Das wollen wir nutzen. Wir haben schon eine gute Finanzierungsszene in Deutschland. Durch Banken und Sparkassen ist sie in Deutschland ein bisschen anders aufgestellt als in anderen Ländern. Hiermit wollen wir zusätzliches, weiteres privates Kapital reinholen. Das halten wir für wichtig für die Attraktivität unseres Standorts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich habe einen kleinen Einblick in das gegeben, was wir hier machen wollen, und das Thema auf die Agenda gehoben. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen. Wir sind ja schon tief eingestiegen, auch wenn das heute die erste Lesung ist. Ich bin mir sicher, dass wir hier zu einem guten Ergebnis kommen, das unsere Start-up-Szene wirklich voranbringt.
Vielen Dank.