Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Fondsstandortgesetz, das zwei wichtige Punkte regelt: Zum einen geht es um die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Fondsstandort Deutschland und zum anderen um die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Mitarbeiterbeteiligung.
Der Fondsstandort Deutschland hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Aber wir müssen feststellen, dass wir im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf haben. Wir haben Potenziale, die wir heben möchten. Fonds bieten neben professionellen und semiprofessionellen Anlegern gute Anlagemöglichkeiten gerade auch für Privatanleger. Sie machen es möglich, dass privates Kapital für Investitionen mobilisiert wird,
und wir schaffen es, Wagniskapital in Deutschland weiterzuentwickeln, weil wir auch da einen Nachholbedarf haben. Von daher ist es gut, dass wir uns mit diesem Gesetz an den Fondsstandort Deutschland heranmachen.
Wir regeln, dass die Verwaltungsleistungen für ein Wagniskapital von der Umsatzsteuer befreit werden. Wir regeln, dass es neue Fondsklassen gibt, wie den Infrastrukturfonds oder den Entwicklungsförderungsfonds. So machen wir es möglich, dass der private Sektor wichtige öffentliche Aufgaben mitfördern kann. Wir schaffen mit dem Gesetz Entbürokratisierung für die Fondsverwalter. Die Digitalisierung hält Einzug in die Aufsicht. Von daher schaffen wir, so glaube ich, vieles für den Fondsstandort Deutschland, und das ist gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Der zweite Punkt ist die Mitarbeiterbeteiligung, die einen besonderen Rahmen eingenommen hat in der Debatte, auch in der Anhörung. Das ist ein wichtiges Thema; denn es geht um die Förderung innovativer Beteiligungsformen. Wir alle wollen eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivkapital; und diese wollen wir steuerlich flankieren.
Dabei stehen im Mittelpunkt die sogenannten Start-up-Unternehmen, die sich auszeichnen durch große Risikobereitschaft, viel Engagement, Tätigkeiten in zukünftigen Geschäftsfeldern, die positive Impulse für die Gesamtwirtschaft setzen und ein Motor für Innovationen sind. Von daher wollen wir unser Augenmerk auf deren Förderung legen; das war der Anspruch dieses Gesetzes. Der Gesetzentwurf war schon gut, und wir haben ihn jetzt noch ein Stück besser gemacht, meine Damen und Herren.
Es geht um die Steuerfreiheit der Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da ist eine Vervierfachung des Freibetrages von 360 Euro auf 1 440 Euro vorgesehen. Da kann man sich mehr vorstellen; Vergleiche sind hier schon angestellt worden. Die Union hätte sich auch ein bisschen mehr vorstellen können. Wir haben jedenfalls auf dem Weg dahin schon die richtige Richtung eingeschlagen. Ich sage aber auch immer deutlich: Hier geht es um eine Privilegierung von besonderen Einkommenstatbeständen, und es braucht immer eine besondere Begründung, dass wir es bei diesem Punkt machen. Von daher ist das, glaube ich, ein guter Kompromiss, den wir hier gemeinsam mit der SPD erzielen konnten.
Der wesentliche Punkt ist der § 19a EStG, der sehr bürokratisch daherkommt. Da geht es um das sogenannte „dry income“, das trockene Einkommen. Das funktioniert so: Ich erhalte eine Mitarbeiterbeteiligung; ich habe damit eine Beteiligung, einen Sachwert. Ich habe keinerlei Liquiditätszufluss dadurch und muss unter Umständen Steuern zahlen auf Geld, das ich ja noch gar nicht habe, sondern erst dann realisieren kann, wenn ich diese Beteiligung veräußere. Da haben wir jetzt eine Regelung gefunden, dass das gestundet wird. Das hat uns sehr beschäftigt. Wir haben auch hier Verbesserungen erzielen können. Die Personengesellschaften, die die Mitarbeiterbeteiligungen poolen, sind ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden. Das war vorher unklar.
Wir haben uns die sogenannten Realisationstatbestände – also wenn von der Stundung in die Besteuerung gegangen wird – genauer angesehen. Dort waren als Frist zunächst 10 Jahre vorgesehen, bis die Besteuerung einsetzt. Wir müssen irgendwann besteuern; wir können das nicht ewig stunden. Wir hätten uns als Union auch eine Verlängerung auf 15 Jahre vorstellen können. Zwischen 15 Jahren und 10 Jahren haben wir uns dann mit der SPD in der Mitte bei 12 Jahren getroffen. Auch das geht meines Erachtens in die richtige Richtung.
Dass der Realisationstatbestand der Veräußerung immer zur Besteuerung führen muss, ist klar. Wir haben dann aber lange beim Thema Arbeitgeberwechsel gerungen. Das Gesetz sieht vor, dass es zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung führt, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt. Das ist ein Problem, weil der Mitarbeiter natürlich dann in einer schlechteren Situation gegenüber seinem Arbeitgeber ist. Der kann jederzeit sagen: Wenn du jetzt gehen willst, dann tu dies, aber dann musst du auch die Steuern zahlen. – Dieses Geld hat er vielleicht nicht, sodass er dann gezwungenermaßen die Beteiligung veräußern muss, um an das Geld zu kommen.
Wir haben versucht, dafür Lösungen zu finden. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass per Vereinbarung die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber übernommen werden kann. Das führt schon in die richtige Richtung, aber ich sage offen und ehrlich: So richtig glücklich sind wir mit dieser Lösung noch nicht. Das ist aber dem Verfahren geschuldet, da wir alles im Lohnsteuerabzugsverfahren machen und nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Ich sage ehrlich: Das müssen wir evaluieren und wahrscheinlich noch mal aufgreifen, wenn es wirklich zu einem Dealbreaker wird.
Ansonsten aber machen wir ein gutes Gesetz. Wenn in der Öffentlichkeit gesagt wird, das sei ein Placebo, finde ich, dass das nicht zutrifft.
Herzlichen Dank.
Nächste Rednerin: für die FDP-Fraktion Bettina Stark-Watzinger.