Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat der Gesetzentwurf einen sehr sperrigen Text. Als ich ihn zum ersten Mal las, habe ich bei „grenzüberschreitendem Vertrieb von Organismen“ gedacht, es gehe vielleicht um den Handel mit Tierorganen oder so was. Aber das ist alles nicht der Fall.
Das Abkaufen von Bürgerwiderstand gegen Windräder steht bisher noch nicht im Gesetzentwurf, Frau Staatssekretärin. Das ist ein völlig neuer Gesichtspunkt, der bisher noch gar nicht auf der Agenda ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht tatsächlich um Kapitalanlagemöglichkeiten in Deutschland. Das ist ein Artikelgesetz mit über 100 Einzelziffern; das kann man hier flächendeckend in vier Minuten erörtern, das ist gar kein Problem.
Es wird behauptet, der deutsche Standort sei im europäischen Vergleich zurückgeblieben und würde sein Potenzial nicht ausschöpfen. Barrieren sollten abgebaut werden, alles sollte irgendwie besser gemacht werden zum Zweck eines nachhaltigen Steigerns des Wirtschaftswachstums. Ob das damit geschieht, lassen wir mal dahingestellt sein, das ist sicher besser, als eine Schuldenpolitik zu betreiben, die dem Wirtschaftswachstum ganz sicher entgegensteht. Aber ob das Ziel mit dem, was wir hier auf dem Tisch haben, erreicht wird, ist fraglich. Wir lassen uns aber überraschen, vor allen Dingen wollen wir die Anhörung abwarten. Dem Ziel als solchem kann man sich natürlich nicht verschließen. Dem werden wir mit Wohlwollen gegenüberstehen.
Ein weiteres großes Thema ist die steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen an Kleinstunternehmen und mittelgroßen Unternehmen. Das ist politisch in der Tat ein interessanter Punkt. Man plant die Verdoppelung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligung – von 360 auf 720 Euro – sowie die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für diese Beteiligungen im Falle von jungen Unternehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Steuerfreibeträge, die hier aufgerufen werden, sind immer noch weit geringer als im westeuropäischen Normalmaß, vor allem verglichen mit unseren Nachbarn in Europa, wo es um einige Tausend Euro geht. Wir könnten uns eine weit höhere Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen vorstellen. Wir sollten bei dieser Gelegenheit diesen Weg gehen und nicht nur so eine zögerliche Anhebung von 360 auf 720 Euro vorsehen. Rechnen Sie das hoch, rechnen Sie das auf ein Erwerbsleben von 30 Jahren hoch; schauen Sie, was Sie dann für ein Kapital haben und was Sie damit für Ihr Alter erreichen können. Das ist ein kleines Spiel.
Mehr Mut wäre gut.
Die Nachlagerung der Besteuerung ist richtig, damit die Steuerzahlung erst ausgelöst wird, wenn der Mitarbeiter tatsächlich Erlöse aus der Veräußerung seines Vermögens erzielt. Das sollte man so tun. Trotzdem ist bei der Verzahnung von Arbeitsentgelt und Kapitalvermögen immer große Sorgfalt anzuraten, um Mitnahmeeffekte zu verhindern und nicht Lohnzahlungen als Vermögensbeteiligungen zu verschleiern, zu verkaufen, umzuetikettieren.
Ob mit dem Gesetz auch innovative Beteiligungsformen gefördert werden, wie es im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt, werden wir erst im Rahmen der öffentlichen Anhörung herausfinden müssen. Das können wir im Moment so nicht feststellen.
Das gilt auch für andere Fragen, wie zum Beispiel:
Wie kann man Mitarbeiter nicht nur durch entsprechende Zuwendungen durch den Arbeitgeber am Unternehmen beteiligen, sondern auch über ihr eigenes Geld? Ein hochinteressanter Aspekt, den man bei der Gelegenheit aufrufen muss.
Wie können Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen gefördert werden, die nicht Aktiengesellschaften sind? Das dürfte sogar in den meisten Fällen, wenn man sich die Zahl der Mitarbeiter anschaut, so sein. Also, dort muss irgendwie eine Lösung gefunden werden, die jenseits der Welt der Aktiengesellschaft funktioniert.
Muss die steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligung für alle Mitarbeiter in gleicher Weise angeboten werden, oder schränkt man dadurch die Flexibilität gerade von kleinen Unternehmern ein? Eine sehr sensible und sehr heikle Frage. Die muss sauber gelöst werden. Im Moment sehen wir das nicht.
Weshalb gilt die nachgelagerte Besteuerung nur für Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind? Das erschließt sich uns überhaupt nicht.
Genauso wie wir den Vermögensaufbau im Bereich der Wohnimmobilien unterstützen, so liegt uns natürlich auch der Vermögensaufbau im Bereich der Unternehmensbeteiligung sehr am Herzen. Mit privatem Engagement etwas Wirksames für die eigene Altersversorgung zu tun, ist ein hohes Ziel. Wir sollten alles tun, dass wir das wirkungsvoll erreichen. In diesem Sinne werden wir weiter an den Beratungen teilnehmen.
Herzlichen Dank.