Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Karliczek, ich möchte gern an die Frage von Ulrike Bahr anschließen, weil ich die Frage für überaus bedeutsam halte. Im Koalitionsvertrag haben die regierenden Fraktionen an zwei Punkten wortwörtlich festgehalten – per Copy-and-paste ist der Satz gleich zweimal eingefügt worden; daran sieht man, wie wichtig er war –:
Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.
Ich bin davon ausgegangen, das war auf diese Wahlperiode gemünzt und nicht auf eine perspektivisch nachfolgende. Da diese Wahlperiode abläuft und wir immer noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben und Sie mit federführend sind, ist meine erste Frage: Wann wird der Gesetzentwurf zum Rechtsanspruch in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?
Zweitens. Im Koalitionsvertrag hat man ja ein Hintertürchen eingebaut. Darin steht die schöne Formulierung, dass der Rechtsanspruch nur kommen wird, wenn ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Jetzt wissen wir, dass die gar nicht zur Verfügung stehen. Was wird die Bundesregierung tun, nachdem Sie die Fachkräfteoffensive im Kabinett wieder abgewürgt haben, damit ausreichend Fachkräfte da sind, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung irgendwann vielleicht einmal kommt?