Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns in der Familienpolitik keinen Leerlauf erlauben, gerade in der Coronapandemie nicht. Meine Kollegin Franziska Giffey hat sich in ihrer Amtszeit beharrlich – wer sie kennt, weiß, wie ernst gemeint das ist – für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien eingesetzt,
und sie hat auch ganz viel für sie erreicht.
Genau diese Arbeit werde ich fortführen, und ich kann Ihnen versichern: Ich werde das nicht am Rande tun, und ich werde das auch nicht als Nebentätigkeit oder in Teilzeit tun, sondern ich werde das – das kann ich Ihnen versichern – genauso machen, wie ich das auch in der Justiz- und in der Verbraucherschutzpolitik mache: mit ganz viel Elan und mit ganz viel Engagement.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir wird vieles nachgesagt – ich weiß das –, aber eines nicht: dass mir genau das fehlt, dieser Fleiß und diese Beharrlichkeit. Ich hoffe, bei Ihnen allen ist das auch so. Dann können wir uns nämlich mit den ganz wichtigen Sachfragen beschäftigen.
Heute geht es um ein ganz wichtiges Thema, nämlich um das Thema „Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter“. Ich persönlich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, in der mein jetzt 20‑jähriger Sohn noch viel kleiner war. Als im Übergang von einer gut betreuten Zeit in der Kita zur Grundschule auf einmal die Frage anstand: „Wie geht es denn jetzt weiter in der Grundschule?“, da hatte ich Glück. Mein Sohn ist hier in Berlin in die Grundschule gekommen. Hier gab es eine Ganztagsbetreuung. So habe ich Familie und Beruf mit gutem Gewissen unter einen Hut bringen können. Wenn er in Hessen, in meinem Heimatland, in die Schule gegangen wäre, wäre das nicht so gewesen. Da gab es das nämlich nicht. Da wäre ich vor ganz große Herausforderungen gestellt worden.
Meine Damen und Herren, ob ein Kind gut betreut wird, ob man Familie und Beruf unter einen Hut bringen kann, das darf nicht vom Glück abhängen, das darf nicht davon abhängen, wo man lebt und wo man wohnt. Vielmehr sind wir in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das bundesweit gewährleistet ist, meine Damen und Herren.
Mit diesem Gesetz, das wir jetzt vorlegen – es gewährleistet einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule –, verfolgen wir das Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besserer Bildungschancen für die Kinder, egal aus welchen Verhältnissen sie kommen, und das ist auch ein entscheidender Schritt, damit das Land auch in Zukunft wirtschaftlich stark und stabil bleiben kann. Deswegen ist dieser Rechtsanspruch die größte familienpolitische Weichenstellung seit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Dieser Rechtsanspruch ist dringend geboten. Viele Eltern warten darauf, dass sich da was bewegt, dass sie ihr Leben so gestalten können, wie sie es wollen. Es gibt nämlich keine Pflicht; das ist ein Angebot, das ist eine Möglichkeit. Das wird dringend erwartet. Lassen Sie uns deswegen diesen Weg beschreiten.
Knapp die Hälfte der Grundschulkinder werden derzeit in einer Ganztagsschule oder in einem Hort betreut. Aber drei Viertel der Eltern in unserem Land melden Betreuungsbedarf an, Tendenz steigend. Sie erwarten zu Recht, dass die Politik darauf reagiert.
Deswegen wird es ab 2026 für alle Kinder der ersten Klasse ein Angebot auf eine Ganztagsbetreuung geben. Das bedeutet: acht Stunden täglich, fünf Tage die Woche, zuverlässig und planbar. Das ist die wichtige Aussage, die wir treffen. Damit stärken wir die Kinder, damit entlasten wir ihre Eltern. Das ist eine gute Botschaft.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich jetzt in der Beratung zu engagieren – mit allem Elan und allem Engagement, das Sie haben. Ich kann Ihnen versichern, ich bringe es mit.
Vielen Dank.