Für uns haben oberste Priorität auch in diesem Zusammenhang die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Schutz von Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Afrin. Hierbei ist auch die Türkei in der Pflicht.
Was immer die Türkei unternimmt, muss sich im völkerrechtlichen Rahmen bewegen, und zwar im Rahmen des Erforderlichen und des Verhältnismäßigen. Dabei haben wir gerade in Anbetracht der jüngsten Entwicklung durchaus Zweifel. Sollte es darüber hinaus zu einer dauerhaften Besetzung kommen, würde dies eine neue Realität schaffen, auch hinsichtlich der Frage, inwieweit Völkerrecht verletzt ist oder nicht.