Herr Minister, war auf der Kabinettssitzung oder auch beim Rat der Außenminister das Vorgehen der Türkei in Afrin Thema? Ich frage das deshalb, weil Ihr Staatssekretär im Auswärtigen Ausschuss erklärt hat, dass, wenn es zu einer Belagerung in Afrin käme, die Grenze des Völkerrechts überschritten wäre.
Nun sind wir mit der Situation konfrontiert, dass dort Zehntausende Menschen vertrieben worden sind, dass die türkische Regierung offiziell erklärt, dass sie nicht beabsichtige, dort wieder abzuziehen, sondern, im Gegenteil, beabsichtige, dort andere Menschen anzusiedeln. Es handelt sich um einen klassischen Fall ethnischer Säuberung. Halten Sie dieses Vorgehen für mit dem Völkerrecht vereinbar, oder beharren Sie auf der Position, dass der Vorgang als solcher nicht dem Völkerrecht widerspricht, sondern nur die Art und Weise, wie diese militärische Intervention umgesetzt wird? Die Frage ist dann ja nur: Halten sie sich an das humanitäre Kriegsvölkerrecht?