Was die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung tut, habe ich eben schon einmal angedeutet. Wir haben darauf hingewiesen: Mit dem humanitären Völkerrecht, aber auch mit der UN-Resolution 2401, die darauf abzielt, die territoriale Integrität Syriens zu wahren, wäre es nicht vereinbar, dauerhafte Besatzungsregime zu etablieren. Das werden wir weiter beobachten. Die türkische Seite ist darüber informiert worden, wie wir die Dinge sehen und dass wir uns für die Einhaltung der entsprechenden Resolution weiterhin starkmachen werden.
Was die Europäische Kommission angeht: Sie setzt Vereinbarungen um, die mit der Türkei getroffen worden sind. Wir gehen davon aus, dass bei der Zurverfügungstellung dieser Mittel auch sichergestellt wird, dass sie nicht zweckentfremdet verwendet werden können.