Ja, Herr Dehm, fangen wir vielleicht mit dem letzten Thema an. Ich teile da Ihre Einschätzung; unsere Fraktion teilt die Einschätzung.
Deswegen stellen wir uns auch an die Spitze der Bewegung,
beklagen das nicht nur, sondern haben das Lobbyregister auf den Weg gebracht, das Abgeordnetengesetz geändert.
Und da sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, als wenn hier irgendeiner das billigt, was wir dort erlebt haben.
Aber zu dem anderen Thema. Ich kenne das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Es kommt aber nicht zu dem pauschalen Schluss, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig wäre. Wir gehen auf diese Bedenken ein.
Wir haben noch am Freitag eine Anhörung dazu im Gesundheitsausschuss. Es wird auch Änderungen im parlamentarischen Verfahren geben.
Und Sie haben Recht: Die Inzidenz alleine ist für uns nicht das Kriterium bei der Pandemiebekämpfung. Sie ist nicht das alleinige Kriterium.
Es geht natürlich auch um solche Fragen: Wie kommen wir voran mit dem Impfen? – Manches geschieht noch zu langsam, aber mit großen Erfolgen. Es geht darum: Wie kommen wir voran beim Testen?
Und wir werden es nicht alleine von diesem Kriterium abhängig machen. Aber Gesetzgebung funktioniert so, dass sie nicht willkürlich sein kann, sondern dass wir ein operationables System von Kriterien entwickeln müssen. Und die Experten sagen uns, es müsste die 50er-Inzidenz sein. Wir finden das überwiegend zu engmaschig und sagen deswegen: Die 100er-Inzidenz soll das Kriterium für die Notbremse sein.
Das hat sich übrigens nicht der Bundestag ausgedacht, sondern die Ministerpräsidentenkonferenz. Danach können Sie sich ja vielleicht mal bei Herrn Ramelow erkundigen. Ich halte diesen Maßstab jedenfalls für vertretbar, und die Details werden wir hier im parlamentarischen Verfahren glattziehen. Das Gesetz, so wie wir es vorschlagen, ist verfassungsgemäß, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber es geht eben darum – die Linksfraktion schert jetzt aus; das ist klar, Wahlkampf gehört dazu –, wie wir es auch überwiegend sehen, dass sich alle konkret in die Pandemiebekämpfung einbringen. Das haben wir in der Ministerpräsidentenkonferenz erlebt, sehen aber, dass wir jetzt hier im Bundestag nachziehen müssen. Das ist richtigerweise der Ort der Debatte.
Und ich will in aller Klarheit sagen: Die AfD braucht uns nicht dazu auffordern, die Pandemiebekämpfung zum Thema des Parlaments zu machen. Wir kommen nämlich nicht nur den Aufforderungen nach, sondern tun es selbst mit unserer Politik. Das, was Sie hier beibringen, ist nur heiße Luft und sonst nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Wenn die AfD davon redet, die Pandemie sei herbeigetestet, dann ist das ungefähr so ein Logik- und Wirklichkeitsverständnis, als wenn man den Rechtsextremismus für ein herbeigeredetes Problem hält. Beides ist eine Gefahr für Deutschland, beides werden wir nicht billigen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir lehnen Ihren Antrag ab.