Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen bei der Bekämpfung der Pandemie als Gesellschaft, also alle zusammen, vor dem nächsten steilen Hang, und über den müssen wir rüber. Ich glaube, das ist hier und draußen den allermeisten bewusst. Wir alle haben gehofft, dass die Zahlen schneller sinken. Der Druck auf die Menschen in unserem Land, der daraus entsteht, dass die Zahlen nicht sinken, ist enorm. Deswegen – und da wende ich mich an alle anderen und nicht an die AfD – bitte ich darum, dass wir uns hier zusammenreißen.
Ja, die Landtagswahlen kommen, ja, die Bundestagswahl zieht herauf. Bei der Bekämpfung der Pandemie gibt es noch viel Luft nach oben. Da läuft vieles nicht optimal. Wir debattieren das in vielen anderen Diskussionen; aber die führen wir, damit wir das abstellen, und nicht, um Profit daraus zu schlagen.
Für die Bekämpfung einer Pandemie ist es weder nötig noch nützlich, sich im Ton zu vergreifen oder der politischen Konkurrenz so etwas wie vorsätzliches Versagen zu unterstellen. Das stereotype Geklapper der parteipolitischen Auseinandersetzung hing schon vor Corona vielen Menschen zum Hals heraus. Wenn die Politik aber so weitermacht wie bisher, während sich das Leben aller anderen Menschen drastisch verändert, dann zeigt das nur eines: Ignoranz.
Ich bitte auch darum, dass wir es uns alle sparen, der Bevölkerung ständig Vorwürfe zu machen. Manchem gefragten TV-Experten unter uns möchte ich in Erinnerung rufen, dass eine Gesellschaft kein Labor ist, die Welt kein Unihörsaal und dass Menschen sich nicht über Monate wie in Modellrechnungen verhalten können.
Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine ehrliche, verständliche und auf eine respektvolle Ansprache. So viele mobilisieren gerade alle Kräfte und wachsen über sich hinaus. Wir können überhaupt nicht dankbar genug dafür sein, dass sich die Menschen trotz aller Lasten so vernünftig verhalten.
Hier im Parlament müssen wir jetzt schon Anlauf für den nächsten steilen Hang nehmen. Denn zum 31. März endet die Befristung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, ebenso alle Verordnungsermächtigungen für den Bundesgesundheitsminister, die daran anknüpfen. Wir brauchen die Klärung hier im Parlament, wie es in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen soll, unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen beibehalten werden müssen. Ich wünsche mir, dass wir das trotz aller Wahlkämpfe überall im Land mit Anstand hinter uns bringen.
Wir Grüne haben dafür gekämpft, dass diese Sonderregelungen befristet werden, dass der Bundestag und nicht die Bundesregierung die epidemische Lage feststellt, aufhebt oder erforderlichenfalls verlängert, und das war auch notwendig.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Koalition nur noch im äußersten Notfall die Kraft aufbringt, die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungsermächtigungen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen anzupassen oder sie überhaupt zu schaffen. Einigen Verordnungen des Bundesgesundheitsministers, etwa der zur Impfreihenfolge, fehlt eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
Auch dagegen, die Verordnungen der Bundesländer auf eine klarere Grundlage zu stellen, haben Sie sich lange gewehrt. Der dann Ende 2020 überstürzt geschaffene § 28a Infektionsschutzgesetz ist zwar besser als nichts, aber er wird uns nicht über die nächsten Monate tragen.
Mit den Mutationen beeinflussen neue Faktoren die Ansteckungsdynamik. Die hatte – da muss man auch mal ehrlich sein – in der Debatte vor Weihnachten von uns keiner auf dem Zettel. Mit der Aussicht auf Impfungen und mit anderen Schutzmaßnahmen wie Schnelltests wird aber auch unser Instrumentenkasten größer, und die Hoffnung wächst.
Auch wenn es mühsam ist, auch wenn wir wahrscheinlich wieder auf Entwicklungen werden reagieren müssen, von denen wir heute noch nichts wissen: Lassen Sie uns einen Weg, eine Perspektive beschreiben, die den Menschen mehr Sicherheit gibt! Wir werden darüber streiten. Aber wir brauchen Ziele, auf die wir zusammen mit der Bevölkerung hinarbeiten und an denen wir die Wirksamkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen messen.
Die wesentlichen Entscheidungen über Eingriffe und deren Voraussetzungen müssen hier im Deutschen Bundestag getroffen werden und nirgendwo sonst.
Es gäbe also auch für die AfD-Fraktion jede Menge zu tun. Aber da Sie sich ja immer noch nicht sicher sind, ob Covid-19 überhaupt ein ernstzunehmendes Problem darstellt – na ja, was soll ich dazu sagen?
Wenn noch nicht einmal eine lebensbedrohliche Erkrankung am eigenen Leib zur Nachdenklichkeit führt, dann werde ich das mit Argumenten bei Ihnen, Herr Brandner, ganz sicher nicht erreichen; da bin ich Realistin.
Die AfD-Fraktion hat ja den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten schon länger von Berlin nach Karlsruhe verlegt. Das mögen Sie gerne so halten. Dann sollte Ihre sogenannte verfassungsrechtliche Würdigung aber wenigstens erstens die aktuelle Rechtslage zutreffend wiedergeben,
zweitens widerspruchsfrei argumentieren und drittens nicht neue Rechtsgrundsätze frei erfinden, die auf eine Außerkraftsetzung der Grundrechte durch eine Verfassungsänderung hinauslaufen.
An diesem wirren Elaborat gibt es nichts zu begrüßen. Daher lehnen wir diesen Antrag an.
Herr Brandner, ich war Assistentin an der Uni. Ich habe Tausende Klausuren korrigiert, und bei Elaboraten wie Ihrem hätte ich den Studierenden ins Büro bestellt und mit ihm über seine berufliche Zukunft geredet. Das Angebot mache ich Ihnen gerne.
Vielen Dank.