Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Heil! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Legislatur rentenpolitisch durchaus kräftig zugeschlagen und auch vieles bewirkt, wenngleich es immer noch vieles zu verbessern gibt; und das halten wir uns fest für die kommende Wahlperiode.
Vieles ist schon von meinen Kollegen Kapschack und Rützel gesagt worden, aber ich will noch einmal daran erinnern, was wir geschaffen haben – und dies war keine Kleinigkeit –:
Ich muss den Rentenpakt noch einmal hervorheben und an die doppelte Haltelinie erinnern; wir garantieren darin ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent – mindestens 48 Prozent! – und einen Rentenbeitragssatz von 20 Prozent bis 2025. Um diese Haltelinie abzusichern, nehmen wir ordentlich Geld in die Hand und stabilisieren das System mit 2 Milliarden Euro Steuergeldern jährlich über den Demografiefonds. Darüber hinaus fließen dynamisierende Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr in die Rentenversicherung. Natürlich muss unser nächstes Ziel die Absicherung der Haltelinie bis 2040 sein, und, meine Damen und Herren, das werden wir tun.
Aber wir haben auch andere Gruppen nicht vergessen, zum Beispiel die Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, die eben nicht bis 67 oder länger arbeiten können und sollen. Für diese Gruppe haben wir bereits 2017 Verbesserungen erzielt. 2018 haben wir noch einmal zugelegt und die Zurechnungszeiten der Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersgrenze verlängert. Damit fallen Erwerbsminderungsrenten deutlich höher aus. Wir haben damit auch einen dringenden Wunsch der Gewerkschaften erfüllt.
Ich weiß, welcher Einwand jetzt kommt: Die Verbesserungen gelten bislang nur für Rentenbezieher, die eine Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Januar 2019 beziehen. Das ist zweifelslos bitter für alle, die vor diesem Stichtag in Rente gegangen sind. Es ist eine unserer Aufgaben für die Zukunft, hier nachzusteuern. Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung in Armut gerät, nur weil sein Antrag vor einem besonderen Stichtag eingegangen ist.
Auch müssen wir bei den Abschlägen korrigieren. Kranke Menschen – Herr Birkwald hat es auch schon gesagt – dürfen nicht mit 10,8 Prozent Abschlag bestraft werden, weil sie unfreiwillig in die Rente eintreten.
Hier hat der DGB vollkommen recht, wenn er eine Korrektur fordert. Wir unterstützen das.
Das Beste, meine Damen und Herren, ist jedoch, wenn es erst gar nicht zu einer Erwerbsminderungsrente kommt. Das Beste sind doch Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und geeignete Rehamaßnahmen, um Erwerbsminderung zu verhindern oder so kurz wie möglich zu halten. Hier müssen wir mehr sensibilisieren und aufklären. Mein Ziel ist, Erwerbstätige vor Berufsunfähigkeit zu bewahren.
Das hat leider in der Pandemie eine neue Bedeutung und Dimension bekommen. Ich denke an die vielen Covid-19-Erkrankten. Wir wissen alle noch sehr wenig über Long Covid, die Langzeitfolgen von Corona, an denen einige erkrankt sind. Es gibt viele Menschen, die diese Krankheit nicht nur für sich selbst als eine Herausforderung sehen; auch für die Mediziner und auch für unser System ist das eine Herausforderung. Wie gliedern wir diese Menschen in Jobs ein, wenn sie eines Tages vielleicht nur noch zwei Stunden oder noch kürzer am Tag arbeiten können? Wie helfen wir ihnen, sich langsam wieder ins Berufsleben einzugliedern, wenn der Zug für sie eigentlich schon abgefahren ist? Wie finden sie den Wiedereinstieg? Hier brauchen wir neue Lösungen. Da haben wir noch einiges vor uns, und darauf sollten wir uns jetzt schon vorbereiten.
Als Letztes: Unser Rentensystem ist gut. Aber Gutes kann man immer noch verbessern. Mit guten tariflichen Löhnen wäre ein erster Schritt getan. Längere Arbeitszeit ist mit uns nicht zu machen.
Herzlichen Dank und Glück auf!
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Max Straubinger, CDU/CSU-Fraktion.