Herr Kollege Weiler, auch wenn einige jetzt zum Zug wollen; es geht ja um wichtige Dinge. – Sie haben das Bundesland Thüringen erwähnt und jetzt ja noch mal große Worte zu dem Fonds gefunden, den Sie planen.
Ich will mal darauf hinweisen: Zumindest nach meinem Kenntnisstand ist es ja nun bei Weitem nicht so, dass allein das Bundesland Thüringen bisher nicht bereit ist, auf Ihre Vorschläge einzugehen. Das sollten Sie der Fairness halber zugeben.
Es geht ja um zwei Dinge – und da hätte ich jetzt gerne einmal eine klare Auskunft von Ihnen –:
Erstens. Wer bezahlt? In welchem Verhältnis? Wer trägt welche Anteile bei den Gruppen, über die wir bei diesem Fonds reden?
Und die zweite, entscheidende Frage ist: Über welche Summe reden wir eigentlich? Bisher reden wir über ein X. Dann sagen Sie doch einmal den Betroffenen – Sie haben sie alle wieder aufgezählt –, die jenseits der Grundsicherungslinie sind und von Ihrem Vorschlag sowieso überhaupt nicht profitieren würden, eine Zahl. Wir reden hier darüber, die Ansprüche real anzuerkennen, Sie reden über eine Entschädigung. Aber dann will ich von Ihnen auch einmal eine Zahl hören. Wie hoch soll die Entschädigung denn sein? Was ist denn angemessen aus Ihrer Sicht?