Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke nicht, dass es der deutschen Einheit gerecht wird, wenn jeder Antrag der Fraktion Die Linke, der die Rentenüberleitung betrifft, die ehemaligen Bürger der DDR als Opfer darstellt, die von Westdeutschland über den Tisch gezogen wurden. Sie werfen vor, dass es noch immer keine Rentengerechtigkeit in Deutschland gebe.
In Anbetracht der Komplexität der Überleitung von Renten der DDR-Bürger in unser deutsches Rentensystem wurde gute Arbeit geleistet, und ich finde es schade, dass Sie das hier in Abrede stellen.
Man hat sich damals bewusst dagegen entschieden, die Rentenansprüche eins zu eins zu übernehmen. Stattdessen hat man mittlerweile sogar dafür gesorgt, dass die Ostrenten bis 2025 an die Westrenten angepasst werden, und die allermeisten Bürgerinnen und Bürger der DDR sind damit Gewinner der Einheit,
vor allem auch diejenigen, deren Anwartschaften für eine Zusatzrente, in die sie niemals aufgenommen wurden, anerkannt wurden, weil unterstellt wurde, dass sie daraus ja Leistungen bekommen hätten, wenn es die DDR noch geben würde. Das ging damals vielleicht auch bei einigen über das Gerechtigkeitsverständnis hinaus.
Das sind natürlich alte Kamellen. Damit will ich nur einmal deutlich machen, dass der Westen damals nicht wirklich kleinlich war.
Trotzdem müssen wir uns natürlich damit befassen: Hat man die individuellen Biografien und die Lebensleistung adäquat berücksichtigt? Für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR ist das der Fall gewesen, allerdings darf man auch nicht verkennen, dass das eben nicht für alle Berufsgruppen galt – für die einen galt das mehr, für die anderen weniger –, und niemand stellt die daraus entstandenen Härten in Abrede.
Die Forderung in Ihrem Antrag kann dieses Problem allerdings nicht lösen, und ich weiß ja nicht, ob ich irgendwie eine Seite überblättert habe, aber wie das Ganze jetzt finanziert werden soll, wird nicht so ganz deutlich.
– Genau, die Aktienrente! Der Verweis auf die Aktienrente ist unsachlich und unnötig. Wenn Sie darauf verweisen, dass die Aktienrente 20‑mal so gut ausgestattet ist wie der Härtefallfonds, dann tun Sie nichts anderes, als die DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die jetzt Rente beziehen, gegen zukünftige Rentnerinnen und Rentner auszuspielen.
Das ist für mich ein Paradebeispiel für die Trockner-Theorie; da wird wirklich alles durcheinandergewirbelt, und am Ende entsteht nur heiße Luft.
Das Finanzierungskonzept für Ihren Gerechtigkeitsfonds ist unauffindbar; Sie haben da keinen konkreten Vorschlag gemacht. Der Härtefallfonds ist allerdings umsetzbar und auch finanzierbar, und er hatte auch nie den Anspruch, die Anwartschaften komplett auszugleichen. Es geht hier um die Anerkennung von Lebensleistungen für die Menschen, die besonders hart betroffen sind und sich jetzt die Frage stellen: „Warum habe ich eigentlich mein Leben lang geschuftet?“, kurzum: für die, die es wirklich brauchen, also die Menschen, die ihren Lebensunterhalt früher selber bestritten haben und durch die historischen Umstände in ihrer Altersvorsorge benachteiligt und nun von Altersarmut betroffen sind.
Ich bin froh, dass wir den Fonds zur Abmilderung von Härten aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler endlich umsetzen konnten, obwohl das die Vorgängerregierungen nicht geschafft haben. Trotzdem kann ich nachvollziehen, dass jetzt einige Menschen, die Anspruch auf Gelder aus diesem Fonds haben, bei der Summe ein wenig ernüchtert sind.
Damit kommen wir zu den Ländern. Der Antrag ist ja von den Linken eingebracht worden. Vielleicht lassen Sie Ihre Kontakte zur thüringischen Staatskanzlei einfach mal ein bisschen spielen und überzeugen die, dass die ihre entsprechende Summe auch mit dazugeben. Dann gibt es auch keinen Flickenteppich für die Betroffenen, sondern alle erhalten einheitlich 5 000 Euro.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kathrin Michel, SPD-Fraktion.