Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt am Ende einer Debatte, in der viele Argumente hin und her gewogen wurden. Und es sind wirklich auch schwierige Fragen, politisch sehr schwierige Fragen, auch verfassungsrechtlich schwierige Fragen. Deswegen ist es gut, dass wir hier im Deutschen Bundestag darüber diskutieren.
Aber ich glaube, man darf trotz der ganzen Argumente nicht vergessen, weswegen wir diese bundeseinheitliche Notbremse am Ende machen, und da möchte ich schon noch einmal zurückgehen, erinnern an das letzte Wochenende, an den letzten Sonntag. 80 000 Menschen haben im Zuge der Coronapandemie ihr Leben verloren – 80 000 Menschen. Das ist nicht nur irgendeine Zahl – dahinter stehen Schicksale, dahinter stehen Familien, die unsägliches Leid erfahren mussten. Manche konnten noch nicht einmal Abschied nehmen von den Menschen, die auf den Intensivstationen lagen und jetzt nicht mehr unter uns sind. Familien sind zerstört worden. Ich finde, es war richtig, dass wir ein solches Signal am letzten Wochenende ausgesendet haben.
Aber ich finde auch – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, ich bin nicht dafür in den Deutschen Bundestag gewählt worden, um Signale auszusenden, sondern ich bin gewählt worden, um zu handeln, und das machen wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn wir haben eine Verpflichtung – politisch und auch rechtlich –, dass wir dem staatlichen Schutzauftrag nachkommen, dass wir das Leben und die Gesundheit der Menschen schützen.